Frage an Gerhard Schick von Sebastian H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Dr. Schick,
als Steuerzahler mit Wohnort in Mannheim würde mich interessieren, wie Ihre Haltung zur Bailout-Klausel des Maastricht-Vertrags ist, bezogen auf den aktuellen Fall Griechenland.
1.) Konkret: befürworten Sie Kredite oder sonstige Finanzhilfen Deutschlands an Griechenland?
2.) Inwieweit könnte der deutsche Bundestag über eine etwaige Zahlung an Griechenland entscheiden, oder ist eine Situation denkbar, in der Zahlungen ohne Zustimmung des deutschen Bundestages geleistet werden können?
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Hild
Sehr geehrter Herr Hild,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Ich habe Kredite oder sonstige Finanzhilfen an Griechenland befürwortet und auch entsprechend im Bundestag zugestimmt. Allerdings habe ich stets eine Reduktion der Schuldenlast Griechenlands unter Einbezug der privaten Gläubiger gefordert, um Griechenland einen Neustart zu ermöglichen. Diese Gläubigerbeteiligung wird nun endlich für Januar erwartet, kommt aber viel zu spät. Ob sie ausreichen wird, wird sich zeigen, wenn im Januar die entsprechenden Verhandlungsergebnisse und Konditionen bekannt werden. Ergänzend dazu sind weitreichende strukturelle Reformen in und ein wirtschaftliches Aufbauprogramm für Griechenland erforderlich.
Ein Gutachten des juristischen Dienst des Bundestages, das ich dazu damals in Auftrag gegeben hatte, sah Hilfen für Griechenland übrigens als rechtlich kompatibel mit den Europäischen Verträgen und Art. 125 Abs. 1 (der sog. "Bail-Out-Klausel") des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - an. In der Begründung wurde auf Art. 122 (2) des AEUV Bezug genommen, wonach Hilfen für Staaten der Eurozone zulässig sind bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen.
Ferner fragen Sie nach der Beteiligung des Deutschen Bundestags: Im Fall Griechenland, aber auch in den Fällen Irland und Portugal wurde der Bundestags stets beteiligt. Auch bei etwaigen künftigen Stabilisierungen für weitere Länder ist das gewährleistet und Voraussetzung dafür, dass Hilfen geleistet werden können. Die Länder müssen sich im Gegenzug zu weitreichenden Reform- und Sparprogrammen verpflichten, deren Einhaltung aus einer Troika von EZB, IWF und EU-Kommission überwacht werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben. Für die späte Beantwortung bitte ich um Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick