Frage von Thomas W. • 05.05.2010
Antwort von Gerhard Kötter FDP • 05.05.2010
Meines Erachtens kann das Gesetz nicht rückwirkend gelten. Die vorher "erworbenen" Archivalien müssten demnach gegen eine Veräußerung geschützt sein. (...)
Meines Erachtens kann das Gesetz nicht rückwirkend gelten. Die vorher "erworbenen" Archivalien müssten demnach gegen eine Veräußerung geschützt sein. (...)
Ich würde gerne erfahren, welche Änderungen im Archivgesetz positiv gesehen
werden.
(...) Die gesetzlich vorbereitete Zwangsabgabe muss sich auf den systemrelevanten deutschen/europäischen Finanzsektor konzentrieren/begrenzen, um nicht das gesamte gut funktionierende Sicherungssystem der Genossenschaften und der Sparkassen zu schwächen und zu gefährden (- das wäre sonst eine populistische Aktion mit dauerhafter Fehlentwicklung durch bürokratische Überregulierung).