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Gerhard Kötter
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Frage von Thomas W. •

Frage an Gerhard Kötter von Thomas W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Kötter

Sie werden bei Ihrer Wahl in den neuen Landtag an der Neufassung des Archivgesetzes beteiligt sein.

Obwohl dieses Gesetz nach seiner Novellierung wohl als positiv zu bewerten ist, bewertete der Leiter des LWL-Archivamtes in der "Aktuellen Stunde" des diesjährigen Westfälischen Archivtags das Erreichen der positiven Neuerungen als Pyrrhus-Sieg für die Kommunalarchive. Die im Gesetz verankerte Veräußerlichkeit sog. kommunalarchivischen Sammlungsguts (Unterlagen, die nicht aus dem Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen entstanden sind; vgl. § 10 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 1) habe ihm weh getan, da nun Archivgut erster und zweiter Klasse entstehe.

Was spricht aus Ihrer Sicht für den Gesetzeswortlaut ?
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Wolf

Portrait von Gerhard Kötter
Antwort von
FDP

Ich würde gerne erfahren, welche Änderungen im Archivgesetz positiv gesehen
werden.

Wenn ich einem Kommunalarchiv Unterlagen anvertraue, deren evtl .spätere
Veräußerung ich verhindern will, kann dies doch durch eine schriftliche
Vereinbarung mit der Kommune geregelt werden , oder?