Frage an Gerda Hasselfeldt von Wolfram F. bezüglich Verkehr
Warum muss die Grundgesetzänderung über die Privattisierung der Autobahnen so kurzfristig vorgenommen werden. Durch Zufall habe ich davon gehört. Ich bin gegen eine Privattisierung und möchte Sie fragen, ob Sie für oder dagegen abstimmen. Sollte ich erfahren, dass Sie für die Grundgesetzänderung gestimmt haben, werde ich und meine Frau die CSU in Zukunft nicht mehr wählen.
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema „Verkehr und Infrastruktur“, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.
Am 1. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag der Neuerung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugestimmt. Diese Reform war notwendig und wurde vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet, weil der Sozialpakt II, aus dem die ostdeutschen Länder und Berlin Geld für teilungsbedinge Sonderlasten erhalten, Ende 2019 abläuft. Zudem sind die Bundesländer nach der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse verpflichtet, ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Kern der Reform ist die Neuerung des Länderfinanzausgleichs, wobei der Bund die Länder deutlich finanziell entlastet und im Gegenzug zusätzliche Kompetenzen und Rechte erhält. Mit dieser Reform haben wir für Planungs- und Rechtsicherheit ab dem Jahr 2020 gesorgt.
Das Reformpaket beinhaltet eine Reihe von Grundgesetzänderungen, die u.a. die Grundlagen für die Einführung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft darstellen und damit die Übernahme der Bundesautobahnen in die Bundesverwaltung ermöglichen. Mit dieser Gesellschaft will der Bund ab 2021 für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft bleibt allerdings Eigentum des Bundes.
Ich kann nachvollziehen, dass auch Sie gegen eine Privatisierung der Autobahnen in Deutschland sind. Denn es ist richtig und wichtig, dass Private kein Eigentum an unserer Verkehrsinfrastruktur erwerben. Die CSU hat sich von Anfang an stark dafür eingesetzt, dass keine Autobahnprivatisierung stattfindet. Für uns war es besonders wichtig, dass der Bund zu 100 Prozent Eigentümer der neuen Infrastrukturgesellschaft ist und Private keine Eigentumsanteile an der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften erwerben dürfen. Dies haben wir auch so im Grundgesetz festgeschrieben. Damit ist eine Privatisierung der Autobahnen erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
Mit freundliche Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt