Portrait von Gerda Hasselfeldt
Gerda Hasselfeldt
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gerda Hasselfeldt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martina B. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Martina B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Stimmen Sie gegen die geplante Grundgesetzänderung am Freitag 02.06.2017? Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben. Das ist wirklich unglaublich. Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Wie finden Sie das? Das ist ungelaublich was sich die Politik hier leistet. Jeder Politiker der hier zustimmt, ist für viele Leute NICHT MEHR WÄHLBAR:

Der Ausverkauf Deutschland der durch diese Grundgesetzänderung möglich ist, ist eine Frechheit und Betrug an jedem Steuerzahler.

Portrait von Gerda Hasselfeldt
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Bächer,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Am 1. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag und am 2. Juni 2017 der Bundesrat der Neuerung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugestimmt. Das beschlossene Gesetzespaket basiert auf der Einigung der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin am 14. Oktober 2016, die nach langen und intensiven Verhandlungen erreicht wurde. Die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen war notwendig und wurde vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet, weil der Sozialpakt II, aus dem die ostdeutschen Länder und Berlin Geld für teilungsbedinge Sonderlasten erhalten, Ende 2019 abläuft. Zudem sind die Bundesländer nach der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse verpflichtet, ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Darüber hinaus wurde das System des Länderfinanzausgleichs mit den Jahren immer komplizierter und die Zahl der Geberländer ist ständig gesunken.

Kern der Reform ist die Neuerung des Länderfinanzausgleichs, wobei der Bund die Länder deutlich finanziell entlastet und im Gegenzug zusätzliche Kompetenzen und Rechte erhält. Das Reformpaket beinhaltet eine Reihe von Grundgesetzänderungen, die u.a. die Übernahme der Bundesautobahnen in die Bundesverwaltung ermöglichen und die Grundlagen für die Einführung einer Infrastrukturgesellschaft, bei der der Bund zu 100 Prozent Eigentümer ist, schaffen. Daneben wurde vereinbart, dass der Bund finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen unterstützen kann. Auch hierzu war eine Grundgesetzänderung nötig, die aber das sog. Kooperationsverbot bei der Schulbildung nicht beeinträchtigt.

Ihre Aussage, dass durch die beschlossenen Grundgesetzänderungen der Ausverkauf Deutschlands möglich ist, kann ich nicht nachvollziehen. Mit der Reform der Bund-Länder-Finanzen haben wir für finanzielle Planungssicherheit ab dem Jahr 2020 gesorgt. Unsere Bürgerinnen und Bürger können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass der Staat im Bund und in den Ländern seinen Anforderungen nachkommt. Die Gesetze wurden nicht im Schnellverfahren verabschiedet, sondern nach monatelangen intensiven Beratungen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.

Mit freundliche Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt