Frage an Gerda Hasselfeldt von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
ich habe da eine Nachfrage zu Ihrer Antwort an Herrn Sparn. Sie schreiben: "Die Bereiche, die aber die Kompetenzen der Mitgliedstaaten betreffen, werden von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen und können erst nach der Ratifizierung des Abkommens durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten." Ist Ihnen nicht bekannt, das die Regelungen zum Schiedsgerichtshof selbst nach einer Ablehnung durch die Parlamente weitere 3 Jahre in Kraft bleiben würde? Quelle: http://www.zeit.de/2016/10/ttip-eu-handelsabkommen-schiedsgerichte Macht es denn noch einen Unterschied, ob Sie diese Texte in Deutsch bekommen, denn ändern können Sie ja dann nichts mehr? Finden Sie es nicht sehr undemokratisch, wenn die Parlamente während der Verhandlungen keinen Einblick in die Ergebnisse haben? Gelten denn die gleichen Einwände nicht auch für TTIP? Was sagen Sie zu der Studie der London School of Economics, welches keine Vorteile für GB in TTIP sieht? Quelle : https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/260380/bis-13-1284-costs-and-benefits-of-an-eu-usa-investment-protection-treaty.pdf Wie sehen Sie diese Handelsabkommen generell?
Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
haben Sie Dank für Ihre Nachricht und die Nachfragen zum CETA-Abkommen, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.
Entgegen vorheriger Ankündigungen hat die EU-Kommission am 5. Juli 2016 entschieden, CETA als gemischtes Abkommen in das Europäische Parlament und in den Rat einzubringen. Nun soll bis Ende September 2016 der Rat eine Einigung in der Frage erreichen, ob CETA als gemischtes Abkommen beschlossen werden soll und - wenn das der Fall sein sollte - welche Bestimmungen des Abkommens vorläufig angewendet werden sollen. Nur die Teile des Abkommens werden vorläufig angewendet, die in die Zuständigkeiten der EU fallen. Es besteht die Auffassung, dass die Bestimmungen zum Investitionsschutz aufgrund der fehlenden EU-Kompetenz von der vorläufigen Anwendung auszunehmen sind. Daher sind Ihre Sorgen bezüglich des vorzeitigen Inkrafttretens der Investitionsschutzregelungen unbegründet.
Ihre Ausführungen, dass CETA und TTIP in undemokratischer Weise beschlossen werden könnten, sind ebenfalls nicht zutreffend. Die Kompetenzen für die Handelspolitik wurden durch die EU-Verträge auf die EU übertragen. Demzufolge werden die Verhandlungen mit Kanada bzw. den USA von der EU-Kommission auf Basis des einstimmig erteilten Mandats der 28 nationalen EU-Regierungen geführt. Bei einem gemischten Abkommen - wie es der Fall bei CETA und TTIP sein sollte - erfolgt die Ratifizierung sowohl durch das demokratisch direktgewählte Europäische Parlament und durch den Rat (d.h. durch die demokratisch gewählten Regierungen der EU-Mitgliedstaaten) als auch durch die nationalen direktgewählten Parlamente der Mitgliedstaaten. Damit wird eine umfassende demokratische Kontrolle sichergestellt. Zudem sind alle Dokumente und Informationen zu den EU-Verhandlungspositionen sowie zu dem Stand der Verhandlungen im Internet auf der Webseite der Europäischen Kommission jederzeit abrufbar. Darüber hinaus befasst sich der Deutsche Bundestag regelmäßig mit CETA und TTIP in Debatten, Ausschusssitzungen und öffentlichen Expertenanhörungen.
Der freie Handel ist eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Prosperität und den Erhalt von Lebensqualität in allen EU-Mitgliedstaaten. Wir werden allerdings dafür sorgen, dass es keine Abstriche an den hohen deutschen und europäischen Standards beim Arbeits-, Daten-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie bei der Daseinsvorsorge und im Bereich Gentechnik geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt