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Frage von Michael S. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

die Abstimmung über das CETA-Abkommen steht bevor. Dazu zwei Fragen:

Stimmt es, dass die EU-Kommission das fertig verhandelte CETA-Abkommen zurückhält, bis die Briten über den Verbleib in der EU abgestimmt haben?

Stimmt es, dass die EU-Kommission die Entscheidung der nationalen Parlamente über das CETA-Abkommen unterlaufen will?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Michael Sparn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sparn,

für Ihre Nachricht und die Fragen zum Wirtschafts- und Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA), die Sie mir über abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen, danke ich Ihnen.

Das geplante Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA liegt seit August 2014 fertig ausverhandelt in Englischer Sprache vor. Bis vor kurzem fanden allerdings Gespräche zwischen der EU-Kommission und der neuen kanadischen Regierung statt, die den CETA-Entwurf im Einklang mit den aktuellen Diskussionen zu TTIP bringen sollten. Erst Ende Februar 2016 wurde die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Verhandlungstextes erfolgreich abgeschlossen. Seitdem ist auch der rechtsförmlich geprüfte Text des Abkommens in Englisch auf der Webseite der EU-Kommission öffentlich zugänglich. Nun hat die EU-Kommission die Übersetzung des CETA-Texts in alle 24 EU-Amtssprachen in Auftrag gegeben und beabsichtigt, den Mitgliedstaaten den endgültigen Text etwa Mitte 2016 offiziell zu übermitteln. Vor diesem Hintergrund kann man der EU-Kommission nicht vorwerfen, dass sie das CETA-Abkommen „zurückhält“.

Es wird weiterhin geprüft, ob es sich bei CETA um ein sog. gemischtes Abkommen handelt. Der EU-Rat wird sich voraussichtlich im Herbst 2016 neben der Unterzeichnung des Abkommens auch mit der Frage befassen, ob CETA ein gemischtes Abkommen ist, wo neben dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament auch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Erst dann soll der EU-Rat - nicht die EU-Kommission - mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments über eine vorläufige Anwendung des Abkommens entscheiden. Die vorläufige Anwendung von Abkommen der EU mit Drittstaaten ist im Vertrag über die Arbeitsweise der EU vorgesehen und entspricht der üblichen Praxis. Die vorläufige Anwendung wird im Ratsbeschluss jedoch nur auf diejenigen Teile des Abkommens bezogen, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen. Die Bereiche, die aber die Kompetenzen der Mitgliedstaaten betreffen, werden von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen und können erst nach der Ratifizierung des Abkommens durch alle Mitgliedstaaten in Kraft treten. Deswegen wird CETA in seiner Gesamtheit erst dann in Kraft treten, wenn auch die nationalen Parlamente zugestimmt haben.

Da bislang kein endgültiger Text in deutscher Sprache vorliegt, ist auch die Meinungsbildung zu CETA in Deutschland noch nicht abgeschlossen. Nach der Übermittlung des geprüften und übersetzten CETA-Texts wird die Bundesregierung entscheiden, ob sie einem Ratsbeschluss zur Unterzeichnung von CETA und ggf. zur vorläufigen Anwendung zustimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt