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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Bärbel L. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Bärbel L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

Unterstützen Sie auch den Gesetzerntwurf Sensburg, Dörflinger, Hippe?

Österreich, Großbritannien und Italien haben den assistierten Suizid verboten!
Sorgen Sie für EU-Konformität in diesem Fall.

Angehörigen, Nahestehenden, Pflegende und Ärzten könnten eigennütige Motive unterstellt werden. So wird das Vertrauen zwischen dieser Personengruppe und den Betroffenen Kranken und Alten untergraben.
Es bedarf des Schutzes vor Sterbehilfe-Vereienen und geschäftsmäßigen Sterbehelfern.
Es geht hier um die Rechtssicherheit und unbegrenzte Solidarität mit alten und kranken Menschen bis zum letzten Atemzug.
Nehmen Sie allen schwer Erkrankten die Ängste durch flächendeckende Palliativversorgung im Sinne der Hospizbewegung.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Lehner,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. November.

Seit geraumer Zeit beschäftigen wir uns im Deutschen Bundestag mit der Frage, wie wir rechtlich mit dem Thema Sterbebegleitung umgehen. Es handelt sich um ethisch-moralische Fragen, die nur schwer greifbar sind und deren Befürwortung oder Ablehnung oft von der Lebenserfahrung des Einzelnen abhängt. Das Thema ist von immenser Bedeutung für unsere Gesellschaft und berührt uns alle persönlich.

Am vergangenen Freitag haben wir die verschiedenen Gruppenanträge abschließend im Plenum beraten. Ich persönlich habe mich - wie auch die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag - dazu entschlossen, den Gruppenantrag zu unterstützen, der federführend von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese und Michael Frieser erarbeitet wurde. In dieser sehr diffizilen Frage ist die freie Selbstbestimmung jedes Einzelnen von großer Bedeutung. Wichtig ist meines Erachtens, dass über das Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung hinaus auch ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe eingeführt wird. Nicht nur das auf Gewinn ausgerichtete, kommerziell orientierte Handeln sollte unter Strafe gestellt werden, sondern auch jede auf Wiederholung ausgerichtete und im Eigeninteresse stehende Beihilfe. Der Vorschlag beinhaltet weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu. Der ärztliche Freiraum bleibt weiterhin erhalten, ohne eine Sonderregelung oder besondere Strafbarkeitsrisiken für Ärzte. Zudem bleibt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gewahrt. Aus diesen Gründen freue ich mich sehr, dass dieser Gruppenantrag eine Mehrheit im Plenum gefunden hat.

In diesem Zusammenhang halte ich es für ganz wesentlich, dass wir als Koalitionsfraktionen am vergangenen Donnerstag mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes auch die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland gestärkt haben und weiter ausbauen wollen. Denn über die Frage der Sterbebegleitung hinaus, ist es entscheidend, dass wir Sterbende auf dem Weg in den Tod nicht alleine lassen, sondern ihre individuelle Begleitung verbessern. Hospiz- und Palliativversorgung kann älteren und schwerstkranken Menschen eine würdevolle Begleitung bieten. In unserer alternden Gesellschaft wird eine patientengerechte und flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung immer wichtiger. Unabhängig davon, wo die Menschen ihren Lebensabend verbringen, können sie sich in Zukunft auf eine noch bessere Versorgung verlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt