Frage an Gerda Hasselfeldt von Stefan K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
die Frage richte ich an Sie als Vorsitzende der CSU-Landesgruppe und Erste Stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Die Iren, in familienpolitischen Fragen bislang das konservativste Volk Mittel- und Westeuropas, haben am Freitag mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt, dass auch Lesben und Schwule heiraten dürfen. Wir wissen alle, dass dies in Deutschland bislang an der ablehnenden Haltung von CSU und CDU scheitert. Können Sie sich vorstellen, Ihre Haltung zu diesem Thema zu überdenken, oder müssen wir warten, bis die Unionsparteien wieder in der Opposition sind?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kania
Sehr geehrter Herr Kania,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Mai, mit der Sie mir die Gelegenheit geben, noch einmal ausführlich darzustellen, warum sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag weiter gegen eine vollständige Gleichsetzung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausspricht.
Zunächst möchte ich betonen, dass die CSU-Landesgruppe die Entscheidung von Menschen, die ihren Lebensentwurf in anderen Formen der Partnerschaft als der Ehe verwirklichen möchten, selbstverständlich respektiert. Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden grundlegende Werte unserer Gesellschaft gelebt. Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zusammenleben möchten, haben einen Anspruch auf Toleranz und dürfen keinesfalls diskriminiert werden. Dies ist auch Bestandteil unseres Grundsatzprogramms. Allerdings ist nach unserer Überzeugung dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der geltenden Fassung bereits umfassend Rechnung getragen worden.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil zu eingetragenen Lebenspartnerschaften vom 17. Juli 2002 (Az.: 1 BvF 1/01 und 1 BvF 2/01) herausgestellt, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe mit falschem Etikett, sondern ein „aliud“ zur Ehe ist – und damit schlicht etwas anderes. Diese Bewertung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt uns darin, eine vollständige Gleichsetzung anderer Lebensgemeinschaften an die Ehe weiter abzulehnen.
In ihrer Eignung als Ausgangspunkt der Generationenfolge unterscheidet sich die Ehe grundsätzlich von der Lebenspartnerschaft. Da die Lebenspartnerschaft auf gleichgeschlechtliche Paare begrenzt ist, können aus einer solchen Beziehung grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder hervorgehen. Demgegenüber ist die Ehe als Verbindung verschiedengeschlechtlicher Partner möglicher Ursprung einer eigenen Generationenfolge. Auch ist sie – ungeachtet der den Ehepartnern allein überlassenen freien Entschließung für eine Elternschaft – der durch vielfältige gesetzliche Ausgestaltung privilegierte Rechtsraum zur Familiengründung. Darüber hinaus ist es dem Gesetzgeber wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe in Artikel 6 des Grundgesetzes grundsätzlich auch verwehrt, sie mit anderen Lebensformen gleichzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt