Frage an Gerda Hasselfeldt von Peter H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Hasselfeld,
meine Frage betrifft den aktuellen Skandal über die mutmaßliche Zusammenarbeit des BND´s und der NSA. Zuvor noch zwei Aussagen, welche für meine Frage relevant sind.
1. "Spionieren unter Freunden geht gar nicht"
2. "Wer betrügt der fliegt"
Von wem diese Aussagen gemacht worden sind, ist hinlänglich bekannt.
Aufgrund der bekannt gewordenen Fakten im Fall der Spionage Zusammenarbeit der o.g. Geheimdienste deutet alles daraufhin, dass von mehreren Personen des Deutschen Bundestages nicht die Wahrheit gesagt wurde.
Offensichtlich ist, dass der BND dabei geholfen hat, bei Ausspähungen eines europäischen Landes mitzuhelfen. Das steht im Gegensatz zur ersten Aussage und dient als Basis für meine Frage zur zweiten Aussage.
Wenn dem so ist, das der BND tatkräftig bei der Zuarbeit zur NSA mitgeholfen hat, muss dieses zwangsläufig dem Kanzleramt, den entsprechenden Aufsichtsbehörden usw. bekannt gewesen sein.
Wie steht die CSU nun zu ihrer Aussage, "Wer betrügt, der fliegt". Wenn diese Vorwürfe der Verschleierung und/oder Mithilfe zur Spionage vom Kanzleramt gedeckt wurden zutreffen sollten, ist doch die logische Konsequenz, dass ihre Partei den Rücktritt der involvierten Personen Fr. Merkel, Hr. Altmaier und Hr. de Maizere verlangen muss.
Zeigen Sie mir bitte den Fehler in meiner Argumentationsfolge.
Mit freundlichem Gruß
Peter Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. April zur Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Die von Ihnen vorgenommene Darstellung des Sachverhaltes ist aus meiner Sicht nicht nur „zugespitzt“, sondern sie verkennt auch die unterschiedlichen Sachzusammenhänge, in welchen die von Ihnen zitierten Aussagen getroffen wurden.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass sowohl der Generalbundesanwalt als auch der NSA-Untersuchungsausschuss ihre Ermittlungstätigkeit noch nicht abgeschlossen haben, sondern weiterhin dabei sind, Abläufe und Sachzusammenhänge im Bundesnachrichtendienst und bei der Zusammenarbeit mit der NSA aufzuklären. Für ein abschließendes Fazit ist es daher aus meiner Sicht noch zu früh. Sollte gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen worden sein, wird dies aber selbstverständlich auch durch die Justiz zu ahnden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt