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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Anja S. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Anja S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
im Spiegel war zu lesen, dass Sie sich dafür einsetzen, bei der Anrechnung der Rentenzeiten auch die Zeit der freiwilligen Beiträge zu berücksichtigen, damit ARbeitslosigkeit nicht besser gestellt wird als Arbeit. Dies ist sehr zu begrüßen, alles andere wäre auch völlig unverständlich. Ich hätte gern gewusst, wie weit Sie diesen Vorschlag weiterverfolgt haben und wie die Chancen stehen, diese äußerst sinnvolle Forderung auch implementiert zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Schupp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schupp,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Anrechnung freiwilliger Beiträge bei der Rente mit 63, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de zukommen haben lassen.

Dass sich die CSU für die Anrechnung freiwilliger Beiträge bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren eingesetzt hat, ist richtig. Wie Sie sicher den Medienberichten der vergangenen Tage entnommen haben, konnten wir uns mit unserer Forderung nach einer Anrechnung der freiwilligen Beiträge durchsetzen. Die SPD lehnte eine Berücksichtigung zunächst mit der Argumentation ab, dass freiwillige Beiträge meist geringer seien und durch ihre Anrechnung ein Ungleichgewicht gegenüber gesetzlich versicherten entstünde. Für die CSU war es jedoch nicht hinnehmbar, diejenigen, die freiwillige Beiträge für das Rentensystem geleistet haben, bei der Rente mit 63 schlechter zu stellen, als diejenigen, die Arbeitslosengeld bezogen haben. Das vom Bundestag beschlossene Rentenpaket sieht nun vor, dass freiwillige Beiträge nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung auf die abschlagsfreie Rente angerechnet werden. Insgesamt müssen ebenfalls 45 Beitragsjahre vorliegen. Wir sind sehr froh, dass wir die Anrechnung im Sinne aller freiwilligen Beitragszahler durchsetzen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt