Frage an Gerda Hasselfeldt von Helmut W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Hasselfeld
Ich trage seit über 12 Jahren die Tageszeitung, Werbezeitung und gesonderte Werbung aus.
Angaben zu meiner Arbeit als Zusteller
Ich arbeite in der Woche an 6 Tagen je 2 Sunden, bei jedem nur erdenklichen Wetter. Mein Arbeitsbeginn ist um 3 Uhr in der Nacht, und das Arbeitsende ist so um 5 Uhr. Ich trage von 50 bis zu 200kg Zeitungen an einem Tag aus.
Meine Fußwegstrecke für die Zustellung beträgt mehr als 10km (alle Einzelhäuser).
Die Bezahlung erfolgt nur nach getragenen Stückzahlen!
4,5 c pro Zeitung
3,1 c pro Werbezeitung
1c pro Werbemittel
Beilagen und eingelegte Werbung werden nicht Bezahlt. Dieses wird vom Arbeitgeber schamlos ausgenutzt.
Der Gesamtlohn beträgt hierbei ca. 320 bis 420 € im Monat.
Eine Lohnerhöhung habe ich auch auf Nachfrage in allen Jahren bis heute nicht erhalten.
An guten Tagen erhalte ich ca. 6,5 € Stundenlohn, an Tagen mit sehr hohen Gewichtsaufkommen verlängert sich meine Arbeitszeit auf 6 Stunden, was zu einem Stundenlohn von 2, 5 € führt.
Was ich mir wünsche ist ein gerechter Arbeitslohn für meine oft so sehr schwere Arbeit .. Einem Mindestlohn von 8,5 € ist doch angemessen.
Oder ist das noch zu viel Geld?
Mit freundlichem Gruß Helmut Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
für Ihre Nachricht zum Thema Mindestlohn, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de zukommen haben lassen, danke ich Ihnen.
Ich kann Ihre Argumentation nachvollziehen. Wir sind der Meinung, dass der, der hart arbeitet, auch angemessen dafür entlohnt werden muss. Der Deutsche Bundestag hat daher Anfang Juli mit großer Mehrheit für eine Einführung des Mindestlohns gestimmt. Ab 1. Januar 2015 wird es in Deutschland einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde geben. Bei der Einführung des Mindestlohns mussten allerdings auch Gegebenheiten und Alltagswirklichkeiten berücksichtig werden, aufgrund derer Sonderregelungen erforderlich sind. Nach intensiven Diskussionen mit allen Interessengruppen und Beteiligten sind wir zur Ansicht gelangt, dass für den Bereich der Zeitungszusteller eine Sonderregelung erforderlich ist. Die sofortige Einführung des Mindestlohns würde insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen aufgrund der damit einhergehenden Mehrkosten die Zustellungssicherheit beeinträchtigen. Da es nach wie vor keine Alternative zu der sogenannten Trägerzustellung gibt, würde eine komplette Einführung des Mindestlohns die Verbreitung und den Bestand von Tageszeitungen gefährden. Die Verbreitung von Tageszeitungen ist allerdings Bestandteil unseres Grundrechts der Pressefreiheit. Die Pressefreiheit erstreckt sich auf den gesamten Tätigkeitsbereich der Presse, „von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung“. Wir haben uns daher darauf verständigt, dass Zeitungszusteller ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf 75 Prozent des Mindestlohns und ab dem 1. Januar 2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde haben. Ab 1. Januar 2017 beträgt der Mindestlohn für Zeitungszusteller dann 8,50 Euro je Zeitstunde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt