Frage an Gerda Hasselfeldt von Roland M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
warum sind Sie bisher keine Selbstverpflichtung bezüglich Transparenz u. Korruptionsbekämpfung eingegangen ?
Mit freundlichen Grüssen
R.Mai
Sehr geehrter Herr Mai,
für Abgeordnete des Deutschen Bundestages gelten bereits jetzt umfassende Verhaltensregeln und Veröffentlichungspflichten zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften. Im Oktober 2012 haben die christlich-liberalen Koalitionsfraktionen darüber hinaus ein noch strengeres 10-Stufen-Modell zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschlossen, das ab dieser neu begonnenen Legislaturperiode gilt. Die niedrigste Stufe gilt für Einkünfte ab 1.000 Euro, die Stufen 2 bis 9 sind gestaffelt für Einkünfte von 3.500 Euro bis 250.000 Euro. Stufe 10 betrifft Einkünfte über 250.000 Euro. Bisher gibt es nur drei Stufen von 1.000 Euro bis über 7.000 Euro. Die Angaben werden im Amtlichen Handbuch des Bundestages sowie auf den Internetseiten des Parlaments veröffentlicht. Mit der Offenlegungspflicht hat die Union die Grundlage für mehr Transparenz gelegt, ohne das freie Mandat in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise einzuschränken.
Was die Verschärfung von Regelungen gegen die Bestechung von Abgeordneten betrifft, beraten die parlamentarischen Gremien seit längerem, wie eine entsprechende UN-Konvention in Deutschland umgesetzt werden kann. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erweiterung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung erreichte den Bundestag Mitte Juni 2013. Dies war zu spät, um einen Beschluss des Bundestages noch in der 17. Wahlperiode herbeizuführen. In der neuen Wahlperiode wird die Union gründlich prüfen, wie eine Umsetzung des Übereinkommens erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB