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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Antoine B. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Antoine B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

die 5%-Hürde als explizite Sperrklausel bei Bundestags- und Landtagswahlen führt zu einer Verzerrung des Wählerwillens und zu taktischem Wahlverhalten.
Sehen Sie die Beibehaltung der 5%-Hürde als nach wie gerechtfertigt und geboten an? Würden Sie sich für die Einführung einer sog. Ersatzstimme (auch Alternativstimme/Zweitpräferenz) einsetzen und falls nicht, weshalb?

Vielen Dank.
Mit den besten Grüßen!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brisebard,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Die Beibehaltung der sogenannten Sperrklausel bei Bundes- und Landtagswahlen halte ich in der Tat für gerechtfertigt, wobei ich zu bedenken gebe, dass die Zuständigkeit für das Landeswahlrecht bei den jeweiligen Bundesländern liegt. Der Zweck der Sperrklausel ist es zu verhindern, dass viele sehr kleine Parteien in einem Parlament vertreten sind und es so zu einer Zersplitterung kommt. Ohne die Sperrklausel würde die Bildung von Regierungen und stabilen Mehrheiten erschwert und es bestünde letztlich die Gefahr der Handlungsunfähigkeit des Parlaments. Die Folgen des Fehlens einer Sperrklausel werden als eine der Ursachen für das Scheitern der Weimarer Republik gesehen, die zur Machterlangung der Nationalsozialisten geführt hat. Die Einführung der Fünf-Prozent-Klausel beruhte auf dem Willen, derartige Risiken für die Demokratie in Deutschland künftig auszuschließen. Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass ein Kandidat, wenn er ein direktes Mandat erzielt hat, seinen Sitz im Bundestag auch dann behält, wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Die Sperrklausel wird im Übrigen bei einer Partei, die drei oder mehr Direktmandate erlangt hat, nicht angewendet.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Fünf-Prozent-Sperrklausel auf Bundesebene für verfassungsgemäß erklärt, ich sehe daher keinen Anlass für die Einführung einer sogenannten „Ersatzstimme“.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB