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Frage von Peter D. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Peter D. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

die Bundeswehr hat im Zuge des ISAF-Einsatzes festgestellt, dass die in Deutschland standardmäßige ausgegebene und verwendete persönliche Ausrüstung und Bekleidung für ihre Soldaten nicht den klimatischen und taktischen Anforderungen entspricht und auch in quantitativer Hinsicht nicht für jeden Soldaten in der Ausbildung vor dem Einsatz zur Verfügung steht. Exemplarisch führe ich hier Rucksäcke der Firma "Berghaus", Nachtsichtbrillen des Typs "LUCIE" sowie extra für den ISAF beschaffte Bekleidung an ("Einsatzhose/-jacke, Spezialkräfte", Woolpower-Kälteschutzbekleidung). Daher wurde diese Ausrüstung sukzessive im Einsatz beschafft.

Ich habe gehört, dass im Zuge des laufenden Abzugs des Bundeswehr eben diese erwähnten Rucksäcke sowie die erwähnte Bekleidung angeblich vor Ort in Afghanistan verbrannt wurde, teilweise in unbenutztem Zustand, die erwähnten Nachtsichtbrillen wurden mit Fahrzeugen angeblich "plattgewalzt", statt Rücktransport und Nutzung im Heimatland.

Meine Fragen:

- trifft diese Art der Unbrauchbarmachung vor Ort bei den genannten Ausrüstungs- und Bekleidungsartikeln zu?
- betrifft dies weitere Ausrüstungs- und Bekleidungsartikel?
- wenn ja, verfügt die Bundeswehr daheim über diese Nachtsichtgeräte und Bekleidung in ausreichender Menge, um die Soldaten und Truppenteile, denen diese Ausrüstung gemäß ihres Ausstattungssolls zusteht, damit auszurüsten?

Als Quellen führe ich an:

LUCIE-Nachtsichtbrillen:
- Wehrbeauftragtenbericht von 2011, BT-Drucksache 17/8400, Punkt 4.2.3., Seite 18,
- " von 2010, BT-Drucksache 17/4400, Punkt 4., 4.2., Seite 13 u. 15,
- " von 2009, BT-Drucksache 17/900, Punkt 2.2, Seite 18,

Kälteschutzbekleidung:
- Wehrbeauftragtenbericht von 2008, BT-Drucksache 16/12200, Punkt 2.4, Seite 17,

Einsatzbekleidung:
- Wehrbeauftragtenbericht von 2010, BT-Drucksache 17/4400, Punkt 4.2., Seite 15,
- " von 2011, BT-Drucksache 17/8400, Punkt 4.2.3., Seite 18

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Dawo

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dawo,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mir Fragen zur Verwertung bzw. Unbrauchbarmachung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung im Rahmen der Rückverlegung der Bundeswehr aus Afghanistan stellen. Ich habe mich daraufhin an die Bundeswehr gewandt und hierzu Auskunft erhalten.

Die von Ihnen exemplarisch benannten Artikel der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung sind derzeit im Einsatzgebiet gepoolt und werden je nach Auftrag vor Ort ausgegeben. Nach Rückgabe dieser Artikel im Einsatzgebiet an die Bekleidungskammer werden sie durch das dort tätige Fachpersonal zunächst gesichtet. Dabei wird die Ausgabefähigkeit und Aufbereitungswürdigkeit bewertet. Nach Gebrauch weiterhin ausgabefähige Artikel werden in der Bekleidungskammer vorgehalten und bei Bedarf wieder ausgegeben. Artikel, die nicht mehr ausgabefähig, aber aufbereitungswürdig sind, werden durch eigenes Personal im Einsatzgebiet aufbereitet und dem ausgabefähigen Bestand zugeführt. Sollte die Aufbereitung durch das Personal vor Ort nicht durchgeführt werden können, so wird es nach Deutschland zur Aufbereitung versandt. Artikel, welche nicht mehr aufbereitet werden können bzw. bei denen eine wirtschaftliche Rückführung nicht gegeben ist, werden im Einsatzland ausgesondert und verwertet. Da dienstlich bereitgestellte Bekleidung und persönliche Ausrüstung im Zuge der Verwertung aus Sicherheitsaspekten in Afghanistan grundsätzlich nicht verkauft oder unentgeltlich abgegeben wird, bedeutet Verwertung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung im Einsatzland immer deren Vernichtung. Dieses geschieht im Regelfall durch Verbrennen. Die angeführten Nachtsichtbrillen vom Typ „LUCIE“ befinden sich im Bestand der Verbände im Einsatzgebiet und werden von diesen bewirtschaftet. Sie sind grundsätzlich für eine Rückführung nach Deutschland vorgesehen. Weder wurden bisher Nachtsichtbrillen des Typs „LUCIE“ zur Verwertung angezeigt, noch liegen beim Bundesministerium der Verteidigung Erkenntnisse über eine gezielte Unbrauchbarmachung durch „Plattwalzen“ vor.

Zur Ihrer Frage, ob weitere Ausrüstungs- und Bekleidungsartikel der Bundeswehr betroffen sind: Das beschriebene Verfahren der Begutachtung, Instandsetzung vor Ort, Instandsetzung in Deutschland bzw. der Vernichtung vor Ort betrifft sämtliche Artikel der persönlichen Ausrüstung und Bekleidung.

Bezüglich Ihrer Frage, ob die Bundeswehr hierzulande über die genannten Nachtsichtgeräte und Bekleidungsstücke in ausreichender Menge verfügt, um die Soldaten und Truppenteile, denen diese Ausrüstung gemäß ihres Ausstattungssolls zusteht, damit auszurüsten: Die erwähnten persönlichen Ausrüstungs- und Bekleidungsartikel, die noch brauchbar sind bzw. deren Instandsetzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeben ist, werden nach Deutschland zurückgeführt, um unter anderem noch bestehenden Bedarf der Bundeswehr im Inland zu decken.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB