Frage an Gerda Hasselfeldt von Josef W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
die zu Tage geförderten, auch in Deutschland stattfindenen umfassenden Aktivitäten verschiedener nachrichtendienstlicher Behörden vermeintlich befreundeter Staaten im Hinblick auf den elektronischen Datenverkehr werden regelmäßig mit dem Hinweis auf Sicherheitsaspekte (Schutz vor Terror) gerechtfertigt.
Das Netzwerk der Datenerfassung und -auswertung dürfte kaum umfänglich verstanden sein. Es ist aber davon auszugehen, dass ausgedehnte Kooperationen stattfinden.
Welche Maßnahmen möchten Sie zum Schutz der Privatsphäre der deutschen Staatsbürger ergreifen?
Wie möchten Sie deutsche Unternehmen vor Wirtschaftsspionage schützen?
Wo sehen Sie persönlich die Grenzziehung zwischen den offenbar diametral gegenüberstehenden Interessenlagen von Freiheit und Sicherheit? In welchem Ausmaß duldet Ihrer Meinung nach der politische Wunsch nach Sicherheit die Einschränkung der Grundrechte?
Innenminister Hans-Peter Friedrich bezeichnete Sicherheit als "Supergrundrecht", also "Übergrundrecht". Wie bewerten Sie diese Aussage? Ist die Sicherheit eine andere Grundrechte aushebelnde Maßgabe?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Sehr geehrter Herr Waginger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 6. August 2013, die Sie mir über das Internetportal Abgeordnetenwatch gestellt haben. Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik habe ich auf dem Internetportal am 9. August 2013 bereits eine Frage von Herrn Lysy beantwortet. Darin bin ich unter anderem auf die zahlreichen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der deutschen Staatsbürger eingegangen. Im Anschluss an die Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 12. August 2013 hat dann Kanzleramtsminister Ronald Pofalla der Öffentlichkeit ausführlich Auskunft über die Ergebnisse der Gespräche mit den USA und Großbritannien sowie über den aktuellen Sachstand gegeben ( http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html ).
Wie der am 14. August 2013 im Bundeskabinett verabschiedete erste Fortschrittsbericht zum Acht-Punkte-Plan der Bundeskanzlerin zeigt, arbeitet die christlich-liberale Koalition mit Nachdruck an dessen Umsetzung. Die Koalition setzt sich auch weiterhin für einen besonders hohen Schutz personenbezogener Daten in Deutschland ein. Es ist nun wichtig, die Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung auf europäischer Ebene weiter voranzubringen und erfolgreich abzuschließen. Der Vorschlag der Bundesregierung für eine Benachrichtigungspflicht der betroffenen Bürger bei einer Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an Drittstaaten wurde bereits den anderen EU-Mitgliedstaaten übermittelt und hat von vielen bereits Zustimmung erhalten. Die EU-Kommission ist nun gefordert, die Verhandlungen zielführend zu einem raschen Abschluss zu bringen.
Was den Vorwurf der Ausspähung der Bundesrepublik durch befreundete westliche Nachrichtendienste betrifft, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine personenstarke Sonderauswertung „Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste in Deutschland“ eingerichtet. Derzeit liegen keinerlei Erkenntnisse vor, die den Vorwurf einer Wirtschaftsspionage durch unsere westlichen Verbündeten stützen könnten. Ferner liegen keine Anhaltspunkte für flächendeckende Überwachungsaktionen gegen deutsche und europäische Bürger vor.
Grundsätzlich ist es Sache der Wirtschaftsunternehmen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen Abfluss von Know-how zu verhindern und sensible Informationen vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Doch vor allem kleinen und mittelständischen Firmen fehlt häufig das Bewusstsein für die vielfältigen Bedrohungen. Zum Schutz vor Wirtschafts- und Konkurrenzspionage bietet das BfV eine Reihe von Serviceleistungen an, um Unternehmen bei Präventions- und Abwehrmaßnahmen zu unterstützen, sei es durch Publikationen auf seiner Internetseite, sei es durch individuelle Beratungen. Daneben hat das BfV das Sensibilisierungsprogramm „Prävention durch Information“ entwickelt, das deutsche Unternehmen nutzen können.
Die aktuelle Debatte führt uns zu dem immer wiederkehrenden Thema des richtigen Verhältnisses zwischen Sicherheit und Freiheit im IT-Zeitalter. Unser Staat hat die Pflicht, seine Bürger zu schützen und seine Freiheiten und Grundrechte zu achten. Die Union ist die einzige Partei, die diesen beiden Dimensionen staatlicher Aufgaben eine hohe Priorität einräumt. Nur wenn es ein ausreichendes Maß an Sicherheit in einer Gesellschaft gibt, können die Bürgerinnen und Bürger ihre Freiheiten auch tatsächlich nutzen. Die Freiheitsrechte unserer Verfassung richten sich nicht nur gegen den Staat, sondern sie verlangen zugleich auch seinen aktiven Schutz gegenüber Straftätern und Gefährdern sowie Übergriffen anderer Staaten. Sowohl der Freiheit als auch der Sicherheit können wir nur gerecht werden, wenn wir uns am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientieren. Das heißt ganz konkret: Wenn es um die Suche nach einem Mörder, Entführer oder Terrorverdächtigen geht, kann ein Richter in Deutschland oder die dafür beim Bundestag eingerichtete sog. G-10-Kommission die Überwachung der Brief-, Post- und Fernmeldekommunikation anordnen. Dies ist in solchen Fällen notwendig und völlig angemessen und folgt nach restriktiven gesetzlichen Vorgaben. Bei weniger gravierenden Gefahren oder Straftaten wie zum Beispiel einem Ladendiebstahl sind nach unserem Verständnis andere Maßnahmen ausreichend.
Über die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes wacht das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages. Das Gremium hat sich grundsätzlich bewährt. Die darin vertretenen Abgeordneten nehmen ihre Tätigkeit sorgfältig und gewissenhaft war. Sie behalten dabei auch stets im Blick, ob und in welcher Weise eine Verbesserung der Kontrolle erforderlich scheint. Gegenwärtig wird intensiv über Möglichkeiten einer noch besseren Kontrolle diskutiert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB