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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Karola V. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Karola V. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

die Politiker unserer Bundesrepublik Deutschland haben mit Ihrer Entscheidung, den Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, 3 Rentenentgeltpunkte weniger anzurechnen, als Müttern, die ihre Kinder nach 1992 geboren, gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen.
Die lapidare Erklärung der Frau von der Leyen, wir haben kein Geld für die Gleichstellung der Mütter, kann wohl nicht die Antwort sein.

Was, Frau Hasselfeld, tun Sie als MdB gegen diesen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes??

Viele Grüße - Karola Völker

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Völker,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Mütterrente über Abgeordnetenwatch.

Für mich ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass die ungleiche Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Müttern, je nachdem, ob sie ihre Kinder vor oder nach 1992 zur Welt gebracht haben, aufgehoben wird. Schon lange setze ich mich dafür ein, dass diese bestehende Gerechtigkeitslücke geschlossen.

Als Landesgruppenvorsitzende der CSU im Deutschen Bundestag kann ich Ihnen versichern, dass es für die CSU höchste Priorität hat, die Benachteiligung älterer Mütter durch die Differenzierung nach dem Geburtsdatum der Kinder zu beenden.

Dementsprechend hat sich die CSU dafür stark gemacht, dass die schrittweise Angleichung der Mütterrenten im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU fest verankert wird. Das haben wir erfolgreich geschafft und ich bin zuversichtlich, dass wir auch nach der Bundestagswahl mit der Umsetzung beginnen können.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB