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Gerda Hasselfeldt
CSU
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Frage von Klaus B. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

wie ich vergangene Woche in der Abendzeitung gelesen habe, herrscht schon seit etlichen Jahren eine gewisse "Abzockermentalität" bei namentlich genannten CSU-Abgeordneten im bayerischen Landtag und zwar dergestalt, daß sie Ehefrauen und Kinder als Mitarbeiter aus Steuergeldern bezahlt haben. Rechtzeitig kurz vor den Landtagswahlen will nun H. Seehofer diese Abzockerpraxis unterbinden, da sie Zitat:"Nicht mehr zeitgemäß" sei. Das heißt im Umkehrschluß, daß diese Praxis nach Meinung von Herrn Seehofer "zeitgemäß" war.

Da Sie ja, wie erst am Sonntag beim bayerischen Frühschoppen gesehen, die Fahne von "Moral und Anstand" (wie ein gewisser U. Hoeneß auch) sehr hoch halten, möchte ich gerne wissen:

1. Wie stehen Sie zu dieser Frage und warum haben Sie und vor allen Dingen Herr Seehofer schon seit vielen Jahren nichts, aber auch rein gar nichts dagegen unternommen und

2. was werden Sie unternehmen, damit diese CSU-Abgeordneten die zu Unrecht gezahlten Gelder wieder zurückzahlen? Natürlich auch wieder im Sinne von "Moral und Anstand".

Für eine befriedigende Anwort, auch im Sinne aller Steuerzahler, um deren Geld es ja schließlich geht, wäre ich Ihnen äußerst dankbar und ist für meine Wahlentscheidung und die vieler Steuerzahler auch, von entscheidender Bedeutung!

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.(FH) Klaus Berger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Berger,

zu Ihrer mir über www.abgeordnetenwatch.de übermittelten Anfrage zur Beschäftigung von Familienmitgliedern als Mitarbeiter von Abgeordneten des Bayerischen Landtags möchte ich zunächst anmerken, dass ich als Bundestagsabgeordnete keinen Einfluss auf Beschlüsse habe, die im Bayerischen Landtag gefasst werden.

Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen als Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten handelt es sich um eine Regelung im Bayerischen Abgeordnetengesetz, der alle Fraktionen des Bayerischen Landtags zugestimmt haben und von der auch Mitglieder der anderen Fraktionen Gebrauch gemacht haben. Auch wenn die Beschäftigung von Familienangehörigen als Mitarbeiter rechtlich nicht zu beanstanden ist, haben meiner Kenntnis nach die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung entsprechend verwendete finanzielle Mittel bereits zurück erstattet.

Heute wurde in Bayern ein Gesetz verabschiedet, das sich an den bereits bestehenden Regelungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern des Deutschen Bundestages orientiert. Demnach soll es künftig auch in Bayern nicht mehr möglich sein, Familienangehörige als Mitarbeiter zu beschäftigen. Für den Bundestag gilt das seit langem.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB