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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Nathanja A. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Nathanja A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

ganz gleich, ob Sie an dieser Abstimmung teilgenommen haben, oder nicht - wären Sie bitte so freundlich und erklären mir und weiteren sprachlosen und fragenden Bürgern, wie es zu der Entscheidung am 28.02.2013 in der 225. Sitzung des Deutschen Bundestages bezüglich
WASSER IST MENSCHENRECHT - PRIVATISIERUNG VERHINDERN kommen konnte.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Nathanja Adt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Adt,

haben Sie besten Dank für Ihre Email zur EU-Konzessionsrichtlinie.

Die Bereitstellung von qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Wasser zählt für uns in Bayern zu den vorrangigsten Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Dies auch für die Zukunft zu sichern, steht bei meiner Arbeit seit Monaten ganz oben auf der Agenda. Es handelt sich derzeit um die Beratung des Entwurfs für eine EU-Richtlinie und nicht um eine Entscheidung des Bundestages; Veränderungen können dort nur im konstruktiven Zusammenwirken mit allen beteiligten Akteuren, insbesondere auch mit der EU-Kommission, erreicht werden.

Ich habe mich als Vorsitzende der CSU-Landesgruppe in mittlerweile unzähligen Gesprächen und in vielfältigster Form auf Bundesebene und europäischer Ebene dafür eingesetzt, dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest den Bereich der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen. Diese auch von breiten Teilen der Unionsfraktion sowie unseren Abgeordneten im Europäischen Parlament getragenen Bemühungen haben bereits in wesentlichen Punkten zu Teilerfolgen geführt.

Zunächst konnte in einem ersten Schritt der Verzicht auf eine Ausschreibungspflicht erreicht werden, wenn eine Kommune die Trinkwasserversorgung in Eigenregie erbringt. Nur bei teilprivatisierten Stadtwerken, die mehr als 20 Prozent ihres gesamten Geschäfts außerhalb ihrer eigenen Kommune erbringen, hätten Dienstleistungen nach diesen ersten Verbesserungen künftig ausgeschrieben werden müssen.

Auch nach diesem Schritt in die richtige Richtung haben wir uns für weitere Verbesserungen zur Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge eingesetzt. Ergebnis war ein zweiter Schritt, den EU-Kommissar Barnier mit seinem Vorschlag in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlamentes am 21. Februar gegangen ist. Nunmehr kann mit Blick auf die erwähnte 20-Prozent-Grenze bei einem mehrspartigen Stadtwerk die Wasserversorgung getrennt von anderen Sparten wie Elektrizität oder Abfallentsorgung betrachtet werden (bei getrennter Buchführung). Das bedeutet, dass die Wasserversorgung nur dann ausgeschrieben werden müsste, wenn ein teilprivatisiertes kommunales Unternehmen mehr als ein Fünftel seiner Wassersparte außerhalb der eigenen Kommune betreibt. Bei Wasserzweckverbänden und Nachbargemeinden sollen die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Zudem soll mit Blick auf die historisch gewachsene Situation der kommunalen Wasserversorgung in Deutschland in einer Eingangsklausel klargestellt werden, dass Wasser ein öffentliches Gut darstellt und das Ziel der Richtlinie nicht die Privatisierung der Wasserversorgung ist.

Während wir intensiv an einer Lösung in der Sache arbeiten, hat die Opposition mit populistischen Anträgen im Bundestag versucht, einen politischen Profit aus den schwierigen Verhandlungen zu schlagen. In der Sache möchte ich nur darauf hinweisen, dass die Anträge der Opposition der derzeitigen Entwicklung der Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie nicht gerecht werden. Das erwähnte Einlenken der EU-Kommission wird in den zur Abstimmung gestellten Anträgen der Opposition überhaupt nicht oder nur unzureichend gewürdigt und dies, obwohl deren Vertreter im Europäischen Parlament angekündigt hatten, zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen zu wollen.

Der CSU-Landesgruppe und der gesamten Unionsfraktion ist es dagegen wichtig, weiterhin mit der EU-Kommission im Gespräch zu bleiben und nach praktikablen Lösungen zu suchen. Wir werden dabei genauestens darauf achten, dass die EU-Kommission den Worten auch Taten folgen lässt. Erst kürzlich habe ich mich erneut persönlich in Gesprächen bei Kommissionspräsident Barroso und mit Kommissar Barnier in diesem Sinne eingesetzt. Kommissar Barnier hat mir dabei versichert, er werde einem Abschluss der derzeit geführten so genannten Trilog-Verhandlungen nicht zustimmen, wenn sich im Ergebnis nicht seine im Binnenmarktausschuss gemachten Zusagen wiederfänden.

Ich werde weiterhin in aller Entschiedenheit und mit allen Beteiligten an einer sachorientierten Lösung zum Erhalt unserer bewährten Wasserversorgung zusammenarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB