Frage an Gerda Hasselfeldt von Karin B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen bedanken für die Antwort auf das Schreiben unseres Vorstandsvorsitzenden Dr. Holdefleiss von der „Interessengemeinschaft ehemaliger Flüchtlinge und Ausgereisten“(IEDF), deren Mitglied ich bin.
Wie Sie dem Schreiben entnehmen konnten, befassen wir uns seit Jahren mit der Problematik des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) und der ca.316 000 Bundesbürgern, die von diesem Unrecht betroffen sind.
Im Umgang mit den Betroffenen seitens der Politik werden die Grundgesetze Artikel 1 bis 3 und Artikel 14 und 16 verletzt.
Wie können Sie das als Politikerin mit Ihrem Gewissen vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Bußler
Sehr geehrte Frau Bußler,
meine Position zur Anwendung des Rentenüberleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge habe ich in meiner Antwort auf das Schreiben von Herrn H. vom 18.01.2013 ausführlich erläutert. Ich sehe daher keine Veranlassung zu weiteren Ausführungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Hasselfeldt, MdB