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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Christopher B. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Christopher B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

bei Spiegel Online werden Sie zum Thema der Feststellung der Beschlussunfähigkeit des Bundestages am gestrigen Freitag mit den Worten "Wer das Wesen der Demokratie so mit Füßen tritt, disqualifiziert sich für die Aufgabe als Abgeordneter." in Richtung der Opposition zitiert.

Leider verstehe ich Ihre Kritik nicht: Auch ohne einen einzigen Abgeordneten der Opposition wäre der Bundestag beschlussfähig, sofern die Abgeordneten der Regierungskoalition in entsprechender Anzahl anwesend sind. Aufgrund der festgestellten Beschlussunfähigkeit des Bundestages war dies aber offensichtlich am Freitag nicht der Fall.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir kurz darlegen könnten, warum Sie hier ein Verschulden der Opposition sehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christopher Borgmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Borgmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, gerne erläutere ich Ihnen meine Haltung zum Verhalten der Oppositionsparteien am Freitag der letzten Sitzungswoche.
Meine Kritik richtet sich an die Opposition, die die Geschäftsordnung zweckentfremdet hat.
Mehr als zwei Drittel der CDU/CSU fanden sich ein, um über den aufgerufenen Antrag von SPD und Grünen abzustimmen. Absichtlich ist jedoch die Opposition vor der Türe geblieben und hat sich einer ordentlichen Fortführung der Tagesordnung verweigert. Diese Verweigerungshaltung zeugt nicht bloß von schlechtem politischen Stil, sondern von einem parlamentarischen Foulspiel. Schließlich obliegt es nicht allein der Regierungskoalition, die Beschluss- und damit die Arbeitsfähigkeit des Bundestages sicherzustellen. Abgeordnete haben selbstverständlich auch Termine und Aufgaben außerhalb des Plenums; sehr oft für die Menschen in ihrem jeweiligen Wahlkreis. Wer aber ganz bewusst einer Abstimmung zu einem eigenen Tagesordnungspunkt fern bleibt, um die Beschlussfähigkeit zu sabotieren, der handelt aus meiner Sicht parlamentarisch unverantwortlich. Die Beschlussfähigkeit ist dabei nicht mit der Mehrheitsfähigkeit zu verwechseln.

Gerda Hasselfeldt, MdB