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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Peter S. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Betrifft ihr Kommentar bei Bild.de Thema: Sanktionen gegen Arbeitslose
http://www.bild.de/news/standards/bild-kommentar/strafen-schrecken-ab-23638928.bild.html

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt

zu folgenden Zitat ihres Kommentars zu obigen Artikel hätte ich folgende Fragen/Bemerkung:

"Leistungsmissbrauch, egal in welcher Form, ist kein Kavaliersdelikt. Denn es sind die Steuer- und Beitragszahler, auf deren Kosten die Grundsicherung finanziert wird."

1.)
Ist ihnen bekannt,das es ein Unterschied ist ob ein Arbeitsloser Termine verschläft,bzw ihm "angebotene" Arbeit -egal zu welchen Konditionen- nicht annimmt;und andererseits Vermögen / Einkommen nicht meldet.

Während das erstere nur leistungsrechtlicher Natur ist,wäre das letztgenannte eine Ordnungswidrigkeit bzw. im Extremen Falle eine Strafrechtliche Angelegenheit.

2.)
Ist ihnen bekannt das Sanktionen leistungsrechtlicher Art ggf. gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstoßen,sofern diese das Existenzminimum unterlaufen?

3.)
und zum guten Schluss : Ist ihnen geläufig,das viele es unter Umständen für den Steuerzahler den Arbeitslosen der auf gut Deutsch keine Lust zum Arbeiten hat (was kein Verbrechen ist),bzw wo eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist,besser in Ruhe zu lassen,als mit sinnfreien Maßnahmen und sogenannten Angeboten zu traktieren ?
In den Zusammenhang weise ich darauf hin,das CDU/CSU/FDP sich weiterhin gegen einen Bundesweiten Mindestlohn sind,aber die Zumutbarkeitsbestimmungen so ausgelegt sind,das der Arbeitslosengeld 2 Empfänger auf gut deutsch verpflichtet ist,jeden Müll Job annehmen zu müssen.

Halten sie das für legitim,insbesondere dahin bezüglich das die Qualität des Jobmarktes durch Niedriglöhne u.a. stark abgenommen hat?

Ich hoffe auf eine Antwort ohne vorgefasste Textbausteine
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Peter Siemer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Siemer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. April 2012 zum Thema "Sanktionen gegen Arbeitslose".

Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen. Ich betone immer, dass die meisten Arbeitssuchenden auch arbeiten wollen und sich vollkommen regelkonform verhalten. Ich bin weit davon entfernt, die Leistungsbezieher pauschal des Leistungsmissbrauchs zu verdächtigen. Aber ich gebe zu bedenken, dass das Konzept einer aktivierenden Arbeits­marktpolitik auf dem Grundsatz des Förderns und Forderns beruht. Hilfebedürftige müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen, bevor sie die Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nehmen. Sie sind zur aktiven Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung verpflichtet. Kommen sie ihren Pflichten rechtswidrig nicht nach, treten Sanktionen ein.

Richtig ist, dass die Arbeitsagenturen im vergangen Jahr zehn Prozent mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt haben als 2010. Es stimmt auch, dass dieser Anstieg vor allem auf Verstöße gegen Meldeauflagen zurückgeht. Ursache hierfür ist aber die gute Konjunktur. Angesichts der sehr guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt können die Jobcenter viele Stellenangebote unterbreiten. Wer diese ablehnt, muss sanktioniert werden. Es geht hier nicht um das bloße Verschlafen von Terminen, sondern um die Pflicht der Leistungsempfänger, sich beim Betreuer zu melden, falls sie zu einem schriftlich angekündigten Termin nicht kommen können. Ein unentschuldigt nicht wahrgenommener Termin führt automatisch zu einer Bestrafung.

Mich stimmt insbesondere nachdenklich, dass die Sanktionsquote bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit Jahren mehr als dreimal so hoch liegt wie bei den über 25-Jährigen. Die niedrigste Sanktionsquote weisen hingegen die älteren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ab 50 Jahren auf.

Zu der von Ihnen geäußerten Kritik an der Entlohnung kurz Folgendes: Die Unionsfraktion hat soeben Eckpunkte für eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze beschlossen. Unser Konzept ist das einzige, das nicht auf staatlicher Lohnfestsetzung, sondern auf der bewährten Tarifautonomie aufbaut. Die Kommission wird von den Tarifvertragsparteien besetzt. Damit entwickeln wir unsere Strategie branchenbezogener Mindestlöhne fort. Mit dieser wurden schon für rund vier Millionen Beschäftigte allgemeinverbindliche Mindestlöhne auf Basis von Tarifverträgen eingeführt - darunter für Pflegehilfskräfte, Gebäudereiniger, in der Baubranche, der Zeitarbeit und im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Diesen erprobten Weg wollen wir nun mit der allgemeinen Lohnuntergrenze auf die Bereiche ausdehnen, in denen Tarifverträge nicht zur Anwendung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt