Portrait von Gerda Hasselfeldt
Gerda Hasselfeldt
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gerda Hasselfeldt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Reinhold F. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Reinhold F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

die Mehrheiten in den Regierungsparteien sperren sich gegen das von der UN angemahnte Gesetz gegen die Bestechlichkeit der Abgeordneten.( Auch Syrien unterschreibt nicht)
Wie kann ich dieses als Wähler bewerten:
a) ist die Mehrheit der Abgeordneten bereits heute im Gedanken, oder schon direkt bestechlich?
b) wollen die vom Volke gewählten Vertreter für sich alle Türen offenhalten um jeglichen Handlungsspielraum zu nutzen - (versteckte Wahlhilfe-Unterstützung von Lobbyisten- etc.)
c) wäre es nicht sinnvoll zum Antikorrupptionsgesetz , auch die Immunität der Abgeordneten im Innland generell aufzugeben um Sicherzustellen, dass die Einhaltung der Gesetze für die Abgeordneten im Gleichklang zum Bürger gegeben ist.

Ich habe die Befürchtung, das sich unsere Volksvertreter eine eigenen Rechtsposition erhalten möchten und hierdurch den krimminellen Elementen - (Vergleiche diverse Nachbarländer- ) Tür und Tor zur Unterhöhlung der Demokratie ermöglichen.

Die Beeinflussung der Lobbyisten in die Gesetzgebeung, hat ja schon die Parteispendenaktion der Mövenpichgruppe bewiesen.. Mit angeblich jeweils 1 Mio Spende an 2 Regierungsparteien konnten somit über 2 Mrd. an Steuern gespart werden, obwohl der Staat vor der Pleite steht. Sehen wir hier einen Trend zur kapitalfinanzierten Politik ?.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Fritz

Portrait von Gerda Hasselfeldt
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fritz,

in Ihrer oben genannten E-Mail nehmen Sie Bezug auf das Antikorruptionsübereinkommen der Vereinten Nationen und dessen Umsetzung in Deutschland. Das Abkommen ist unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung von Deutschland unterzeichnet worden. Es ist allerdings nicht ratifiziert worden, und zwar aus gutem Grund: Das Abkommen stellt Abgeordnete ausdrücklich mit Amtsträgern gleich. Eine solche Gleichstellung ist sowohl sachwidrig als auch mit dem deutschen Verfassungsverständnis nicht vereinbar. Das Mandat von Bundestagsabgeordneten unterscheidet sich grundsätzlich von dem eines Amtsträgers im öffentlichen Dienst. Amtsträger sollen eine Entscheidung im Rahmen der maßgeblichen Rechtsvorschriften stets unparteiisch treffen. Bei dem Träger eines Abgeordnetenmandats fehlt es hingegen an einem solch genau umgrenzten Pflichtenkreis. Aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG ergibt sich, dass Abgeordnete ihrem Gewissen unterworfen, nicht aber an Weisungen oder Aufträge gebunden sind.

Obwohl dieser grundlegende Unterschied der damaligen rot-grünen Bundesregierung bekannt war, hat sie, obwohl dies möglich gewesen wäre, bei der damaligen Zustimmung zum oben genannten UN-Abkommen keinen entsprechenden Vorbehalt erklärt. Die Tatsache, dass Deutschland das Abkommen nicht ratifiziert, bedeutet aber keineswegs, dass wir bei der Bekämpfung der Korruption von Abgeordneten hinter anderen Ländern zurückstehen würden. Dies gilt auch für solche Länder, die das Abkommen – in welcher Form auch immer – ratifiziert und umgesetzt haben. Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung ist im deutschen Strafrecht in § 108 e StGB geregelt. Bei der Einführung dieser Regelung im Jahr 1993 gab es eine überwältigende Mehrheit im Deutschen Bundestag dafür, den Tatbestand auf den Stimmenkauf zu beschränken. Dies war über ein Jahrzehnt hinweg nicht umstritten. Weitergehende Regelungen wurden bewusst nicht getroffen, da es nicht für möglich gehalten wurde, diese rechtlich klar und eindeutig zu formulieren. Es gab seither auch keinerlei Vorkommnisse, die eine diesbezügliche Verschärfung des Strafrechts notwendig gemacht hätten.

Der jetzt von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegte Gesetzesentwurf ist nicht geeignet, die problematische Abgrenzung zwischen erlaubtem Tun und strafbewehrtem Verhalten überzeugend zu lösen. Es bestünde die Gefahr, dass diese Abgrenzung letztlich in die Hände der Staatsanwaltschaften und Gerichte gegeben würde. Dies wäre verfassungsrechtlich bedenklich, da es die Freiheit und Unabhängigkeit der Abgeordneten beeinträchtigen würde. Erst recht kann und darf aus diesem Grund keine generelle Aufhebung der Immunität der Abgeordneten erfolgen. Die Kontrolle durch die Öffentlichkeit, nämlich durch die Presse und vor allem die Wähler, ist in meinen Augen die beste Kontrolle der Tätigkeit der Abgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt, MdB