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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Thomas M. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Thomas M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

Die Bundesregierung hat vor Kurzem mit der Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, in dem die steuerliche Behandlung von in der Schweiz deponierter Vermögenswerten Bundesdeutscher Bürger geregelt wird.

Gerade die Experten aus der Steuerfandung und der Strafverfolgung von organisiertem Verbrechen kommentieren hierzu, dass dadurch definitiv nicht nur Wirtschaftkriminellen sondern auch dem organisiertem Verbrechen quasi Beihilfe zur Steuerhinterziehung und des fortgesetzten wirtschaftskriminellen Verbrechens geleistet wird. Zudem wird für einen vergleichsweise lächerlich geringen Abschlag auf Steuernachzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe verzichtet und die Moral aller übrigen Steuerzahler unterminiert.
Als Volksvertreter in unserem (von Steuergeldern finanzierten) Bundestages sind Sie verpflichtet, Schaden von unserem Volk abzuwenden und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten und deren Beachtung Geltung zu verschaffen. Bitte sagen Sie mir, was Sie ganz persönlich und ganz konkret und in welchem Zeitrahmen dazu unternehmen wollen, dass das Abkommen revidiert wird und Wirtschaftkriminelle dadurch nicht unterstützt beziehungsweise ihnen Beihilfe geleistet wird.

Meine Frage gilt nicht nur der strafrechtlichen Relevanz sondern zielt insbesondere auch auf Ihre persönliche ethische und moralische Verpflichtung und Verantwortung sich selbst und uns Mitbürgern gegenüber.

Ich bitte Sie herzlich, mir meine Frage baldmöglichst, d.h. innerhalb der nächsten einundzwanzig Tage, zu beantworten. (Bis dahin dürften die Ferien für Bundestagsabgeordnete wohl auch beendet sein)
Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mundt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mundt,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch vom 20. August 2011 zum geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz.

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben am 10. August 2011 in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Der vollständige Text des Abkommens wird erst nach der Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in einigen Wochen veröffentlicht. Danach müssen die Gesetzgebungsorgane beider Länder dem Abkommen zustimmen.
Bekannt sind derzeit lediglich Eckpunkte des geplanten Abkommens. Demnach soll das Steuerabkommen mit der Schweiz dem deutschen Fiskus künftig ermöglichen, leichter auf deutsches Kapitalvermögen in der Schweiz zuzugreifen. Vorgesehen ist, dass Kapitalerträge und - gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz einer Abgeltungssteuer unterliegen, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Die Zeiten für Schwarzgeldkonten in der Schweiz sind damit vorbei.

Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, sieht das Abkommen vor, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden enthalten müssen.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, wie die Nachbesteuerung bislang unversteuerter Guthaben in der Schweiz erfolgt. Soweit bekannt, soll zur Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Anstelle einer solchen Zahlung sollen die Betroffenen auch die Möglichkeit haben, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen. Die Details werden wir uns im Rahmen der parlamentarischen Beratungen genau ansehen.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir es Steuerhinterziehern in Deutschland nicht zu leicht machen dürfen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Soweit dies schon beurteilt werden kann, wird das Abkommen zu mehr Steuergerechtigkeit führen und die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen stärken. Nachdem wir in diesem Jahr mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz bereits die strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft haben, wird dies ein weiterer wichtiger Baustein unserer Strategie zur Eindämmung der Steuerhinterziehung sein.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Gerda Hasselfeldt MdB