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Frage von Andreas G. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Andreas G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

durch das Bundesfinanzministerium wird derzeit massiv die praktische Umsetzung des Steuerbürokratieabbaugesetzes (E-Bilanz) vorangetrieben. Am 31.08.2010 wurde ein Entwurf zu den an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Daten (Taxonomie) veröffentlicht.

Die Stellungnahmen verschiedener Verbände sind auf den Seiten des Bundesfinanzministerium unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/003.html ersichtlich.

Wie Sie sicherlich auch der Presse entnommen haben, wird durch die derzeit geplante Umsetzung des Steuerbürokratieabbaugesetzes seitens der Finanzverwaltung das Ziel des Steuerbürokratieabbaus (wie noch in der Gesetzesbegründung aufgeführt) nicht erreicht werden.

Vielmehr ergibt sich durch die umfangreichen an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Daten eine ungeheure Bürokratieerweiterung für Unternehmen und die steuerberatenden Berufe. Dies war sicherlich vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Aus den Stellungnahmen ist auch ersichtlich, dass praktische Vorschläge zur Umsetzung der E-Bilanz von Seiten der Wirtschaft nicht durch die Finanzverwaltung aufgegriffen wurden.

In diesem Zusammenhang interessiert mich Ihre Meinung zu dieser Problematik.

Wie stehen Sie dazu, das ein gut gemeintes Gesetz wie das Steuerbürokratieabbaugesetz in der praktischen Umsetzung durch die Finanzverwaltung ins Gegenteil verkehrt wird? Kann dadurch nicht der Eindruck gewonnen werden, das sich die Finanzverwaltung praktisch eine eigene gesetzgebende Kompetenz gibt? Sehen Sie Möglichkeiten die Umsetzung vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch praktikabel zu gestalten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidet,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website von abgeordnetenwatch.de. Sie sprechen sich gegen die Art und Weise aus, in der die praktische Umsetzung des Steuerbürokratieabbaugesetzes erfolgen sollte.

Ein wichtiges Ziel des Steuerbürokratieabbaugesetzes ist es, die elektronische Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Steuerbehörden, zu erleichtern. Deshalb sollten ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sämtliche Steuererklärungsdaten der Unternehmen standardmäßig elektronisch übermittelt werden. Die kostenträchtige Vorlage der oft umfangreichen Unterlagen in Papierform soll sich dadurch erübrigen. Das BMF-Schreiben zur geplanten Taxonomie macht äußerst detaillierte Vorgaben und sieht eine Abfragung von äußerst umfangreichen Daten vor. Das Bundesministerium der Finanzen nimmt dadurch keine gesetzgeberischen Kompetenz an, wie Sie es vermuten, sondern macht Vorgaben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, um die Umsetzung des Gesetzes sicherzustellen und zu standardisieren.

In der Verbandsanhörung des Bundesministeriums für Finanzen wurde deutlich, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung der sog. E-Bilanz noch nicht vollständig vorhanden sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb entschieden, die Pflicht zur Abgabe einer E-Bilanz um ein Jahr zu verschieben, um den betroffenen Unternehmen und der Finanzverwaltung Zeit zu geben, sich auf die Voraussetzungen für die Übermittlung der E-Bilanz einzustellen. Einstweilen soll das Verfahren mit freiwilligen Unternehmen im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt