Frage an Gerda Hasselfeldt von Helmut K. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
Ich denke das Beamtenrecht basiert immer noch auf "altkaiserlichen" Regelungen und Gesetzen !
Dies scheint mir auch der Grund dafür zu sein, dass der "Normalbürger" (ich meine, nicht der Beamtenkaste Angehöriger) immer weniger Verständnis in der heutigen Zeit für all die Privilegien wie z.Bsp. früheres Rentenalter, Privatpatient, Unkündbarkeit, Pensionserhöhungen, Staatswohnungen etc.,etc., die die Beamten geniessen, hat.
Wäre es nicht sinnvoll, kostensparend und auch gerecht, auch die Beamten endlich so zu behandeln wie den Großteil der Bevölkerung die ja letztlich mit ihren Steuern diese Privilegien auch noch finanziert ???
H. Kraft
Sehr geehrter Herr Kraft,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website von abgeordnetenwatch.de in der Sie fordern, Beamte genauso wie Angestellte zu behandeln.
Der Eindruck, dass Beamte gegenüber Arbeitern und Angestellten Vorteile hätten, trifft so nicht zu. So sprechen Sie unter anderem an, dass das Alter für den Eintritt in den Ruhestand unterschiedlich sei. Allerdings wurde das Beamtenversorgungsrecht so geändert, dass die Einführung der Rente mit 67 für Arbeitnehmer wirkungsgleich auf Beamte übertragen wird.
Als weiteres Beispiel für einen Vorteil der Beamten nennen Sie Pensionserhöhungen. Wie auch schon in meiner Antwort auf Ihr Schreiben vom 27. Juli 2010 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Pensionen und Renten unterschiedliche Berechnungsgrundlagen haben: Die Versorgungsleistungen bei Beamten wird regelmäßig an den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes angepasst. Renten hingegen orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Da die Lohnentwicklung im Jahr 2009 aufgrund der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise rückläufig war, hätten die Renten eigentlich sinken müssen. Dies wurde jedoch durch die Rentenschutzklausel abgewandt. Die Rentenschutzklausel verhindert, dass es zu einer Verringerung der Rentenwerte kommt.
Beamte werden als Privatpatienten behandelt. Dabei zahlen sie jedoch selbst in eine private Krankenversicherung ein und bekommen nicht - wie Angestellte - etwa die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber erstattet. Zu bedenken ist auch, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit gibt, Ehegatten und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag mitzuversichern. Diese Möglichkeit haben Beamte in der Privatversicherung nicht.
Die Beamtenbesoldung, z.B. von Polizisten, ist in München genauso hoch wie im Bayerischen Wald. Allerdings sind die Mieten in München sehr viel höher als im Bayerischen Wald. Dies führt jedoch nicht dazu, dass jeder Polizist in München eine Staatswohnung bekäme. Außerdem müsste er auch für die Staatswohnung Miete bezahlen.
Das Berufsbeamtentum mag "althergebracht" sein. Allerdings haben sich seine Grundsätze seit vielen Jahrzehnten bewährt. Sie sind nicht starr oder statisch, sondern lassen eine zeitgemäße Wandlung zu. Dies zeigt sich beispielsweise in den Veränderungen des Dienstrechts in den vergangenen Jahren oder der Tatsache, dass beispielsweise auch die Beamten über den Verzicht auf Weihnachtsgeld - der gegenüber dem geltenden Recht zu einer Absenkung ihrer Bezüge führt - und den Abbau von 10.000 Stellen bis 2014 am Sparpaket des Bundes beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB