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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Dieter H. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Dieter H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

wir bekommen dauernd Anrufe von so einem Gewinnspiel-"Unternehmen", weil meine Mutter, welche durch einen Unfall einen gestigen Schaden erlitten hat, denen einmal geantwortet hat und ihre Kontodaten gegeben hat.
Nach ettlichen Versuchen denen klarzumachen, dass sie nicht geschäftsfähig und somit eine gültige Willenserklärung nicht möglich ist (mein Vater ist offiziell ihr Betreuer) und Rückbuchungen von abgebuchten Geldbeträgen, rufen die (oder andere) ungefähr 10 Mal am Tag an...
Es geht keiner hin und meistens wird nichts auf den Anrufbeantworter gesprochen, aber des nervt extrem, v.a. weil jeder mehr oder weniger wichtige Anruf erstmal auf den Beantworter gesprochen werden muss und derjenige dann zurückgerufen wird. Abgesehen von einer Meldung der Nummer (wobei ich denke dass die eh immer ausgewechselt wird) an die Bundesnetzagentur, gibt es denn da irgendwas was man machen könnte?

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Haug

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Haug,

vielen Dank für Ihre Frage zur Telefonwerbung, die Sie mir auf der Website von Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Ich kann gut verstehen, dass Sie – bzw. Ihre Eltern – sich durch die unerwünschten Werbeanrufe belästigt fühlen. Telefonwerbung, die ohne das Einverständnis des Angerufenen erfolgt, ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Es gibt zwei Stellen, bei denen Sie die unerwünschten Werbeanrufer melden können: Zum einen die Bundesnetzagentur und zum anderen die Verbraucherschutzzentrale.

Die Bundesnetzagentur kann Unternehmen, die mit unerwünschter Telefonwerbung arbeiten, verwarnen oder Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn der Rufnummernmissbrauch nachgewiesen werden kann. Sie ist deshalb auf die Meldung der Anrufe durch die Verbraucher angewiesen. Ein detailliertes Formular zur Meldung finden Sie im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/123816/publicationFile/3456/MitteilungRufnummernTelefonwerbung.pdf . Die Verbraucherschutzzentrale kann wettbewerbsrechtlich gegen Werbeanrufer vorgehen und ihn zur Unterlassung auffordern. Letzten Endes haben Sie auch die Möglichkeit, gerichtlich einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Dabei können Ihnen jedoch Kosten entstehen.

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt, um solche Werbeanrufe, wie Sie sie beschreiben, zu verhindern. Dazu gehören unter anderem das Verbot der Rufnummernunterdrückung, die Einführung eines Bußgeldtatbestandes und die Erweiterung des Widerrufsrechts. Allerdings hat sich gezeigt, dass diese Maßnahmen manche Unternehmen nicht abschrecken. Deshalb haben sich die Verbraucherschutzpolitiker der Union an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gewandt, und sie gebeten, den Nachbesserungsbedarf und die Verbesserungsmöglichkeiten im Hinblick auf die unerlaubte Telefonwerbung zeitnah zu evaluieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB