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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Alexa Z. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Alexa Z. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt!

Wie Sie sicher wissen, will der Landkreis Fürstenfeldbruck bis 2030 auf regenerative Energien umsteigen. Die passende Landkreis-Resolution feiert am 8.4.2010 ihr 10. Jubiläum.

Der Landkreis sieht sich in seinen Bemühungen allerdings durch die geplante Novellierung der Einspeisevergütung für Photovoltaik massiv bei seinem Ziel behindert. Insbesondere die Streichung der Ackerflächen ist ein Problem; hier wollten die Stadtwerke Fürstenfeldbruck dieses Jahr eigentlich weitere 100 Hektar an Anlagen errichten und damit ihren Photovoltaik-Anteil von 15 auf 30 Prozent verdoppeln! Der für die Umsetzung der Resolution gegründete Verein ZIEL 21 hat deshalb schon in der Presse und anderenorts die geplante Novellierung kritisiert.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Werden Sie sich bei der Beratung der Novellierung im Bundestag dafür einsetzen, dass sie noch entsprechend überarbeitet wird, damit der Landkreis die Energiewende bis 2030 schaffen kann?

Mit freundlichen Grüßen,

Alexa Zierl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Zierl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09. März 2010 zu den Planungen, bei der Photovoltaikförderung Änderungen vorzunehmen.

Der Photovoltaik-Bereich ist seit der letzten Neuformulierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum 01. Januar 2009 sehr viel stärker gewachsen als angenommen. Das ist zum einen natürlich eine gute Nachricht, denn es ist schließlich die erklärte Zielsetzung des Gesetzes, den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern. Der Landkreis Fürstenfeldbruck verfolgt mit seinem Energiekonzept die gleiche Zielrichtung.

Die überraschend gute Entwicklung und der damit eingetretene Preisverfall für Solarmodule und deren Installation haben aber auch eine Schattenseite: Im Moment wird die Photovoltaik "überfördert" - die Rede ist von Renditen zwischen 12 und 20 Prozent. Da diese Renditen indirekt von allen Stromverbrauchern über die Stromrechnung mitfinanziert werden, würde diese Situation auf Dauer zu sinkender Akzeptanz der Technologie führen. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir das EEG an die geänderten Marktbedingungen anpassen. Über diese grundsätzliche Notwendigkeit besteht weitgehend Einigkeit, auch in der Solarbranche selbst.

Die Umsetzung erfordert jedoch Fingerspitzengefühl, um mögliche negative Nebenwirkungen von vornherein auszuschließen. Aus meiner Sicht muss es insbesondere darum gehen, für bereits erfolgte Planungen und Investitionen Vertrauensschutz zu gewährleisten. Wie dies am besten umgesetzt werden kann, ist derzeit Gegenstand intensiv geführter Diskussionen im parlamentarischen Verfahren, in dessen Verlauf auch die Betroffenen im Rahmen einer Expertenanhörung zu Wort kommen werden. Die Frage einer völligen Streichung der Förderung von Anlagen auf Ackerflächen, die Sie kritisch ansprechen, wird dabei sicherlich ein Thema sein, da es in diesem Punkt auch innerhalb der Koalitionsfraktionen kritische Stimmen gibt. Als Alternative wird immer wieder die Möglichkeit einer Differenzierung etwa je nach Größe der Anlage oder entsprechend der Bodenqualität ins Spiel gebracht.

Nach meiner persönlichen Einschätzung müssen wir sowohl in Bezug auf die Ackerflächen als auch in der Frage der Übergangslösungen noch zu einer besseren Lösung finden. Ich bin aber zuversichtlich, dass uns dies im parlamentarischen Verfahren gelingen wird und damit auch für das Erreichen der Zielsetzung im Landkreis Fürstenfeldbruck alle Möglichkeiten offen gelassen werden. Ich persönlich werde mich jedenfalls dafür einsetzen und habe dies auch bereits gegenüber den Verantwortlichen von ZIEL21 deutlich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB