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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Uwe H. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Uwe H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
das Zuwanderungsgesetz hat sich 2007 gravierend geändert, mit dramatischen Auswirkungen für deutsche Staatsbürger, welche eine Ausländer heiraten. Auch ich bin der Meinung, dass einem Missbrauch im Zuge des Familiennachzugs Einhalt geboten werden muss. Nicht verstehen kann ich allerdings, dass diese Regelung auch auf Eheleute durch schlägt, die ihre Ehe aus Liebe und ehrenwerten Gründen geschlossen haben. Das trifft viele deutsche Bürger empfindlich in ihrer Privatsphäre.Ich habe am 8. Mai 2009 meine Frau in Havanna Kuba geheiratet, nachdem wir uns ein Jahr zuvor dort verliebt haben. Nach unserer Hochzeit dieses Jahr war ich dann völlig überrascht, dass, obwohl wir auch nach deutschem Recht anerkannt verheiratet sind, meine Frau nicht mit mir nach Deutschland fliegen konnte. Mittlerweile kenne ich die rechtliche Situation sehr gut und bin entrüstet über die gängige Praxis des Ehegattennachzugs nach Deutschland. In Kuba gibt es kein Goetheinstitut, somit ist es kaum möglich systematisch Deutsch zu lernen um den Deutsch A1 Sprachtest zu bestehen. Meine Frau lernt daher mit einem privaten Deutschlehrer und wird jetzt Anfang September 2009 den Sprachtest machen. Glauben Sie mir, dies ist für beide Eheleute ein immenser psychischer Druck. Kaum vorstellbar welchen Zustand ein nicht Bestehen des Sprachtests und somit eine Versagung der Aufenthaltsgenehmigung in uns herbeiführen wird. Auf Kuba haben die dortigen Bürger keine Reisefreiheit, d.h. eine Ausreise ist in der Regel nicht möglich. Nun frage ich Sie, wo ist der Unterschied zur kubanischen Obrigkeit, wenn ich nach Deutschland nicht einreisen darf? Ich empfinde das als ungeheuerlichen Eingriff in die privaten Verhältnisse eins deutschen Staatsbürgers.
Mich würde daher interessieren, wie Sie zu diesem skandalösen Eingriff in die Privatspähre stehen. Ich bin der Meinung das Gesetz gehört unbedingt nachgebessert.
Mit freundlichen Grüßen Uwe Hewig

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hewig,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website abgeordnetenwatch.de, in der Sie eine Frage zum Ehegattennachzug nach dem Zuwanderungsgesetz stellen.

Ihre Empörung über die strengen Vorschriften, die für die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Ehegatten gelten, kann ich nachvollziehen. Ich verstehe auch, dass Ihre Frau unter großem Druck steht, den Deutschtest A 1 zu bestehen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Mit Ihrer Eheschließung ist Ihre Frau nicht automatisch zur Einreise nach Deutschland berechtigt. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, eine Ehe in Deutschland zu führen. Zwar beinhaltet der Schutz der Ehe im Grundgesetz die freie Eheschließung, allerdings bedeutet dies keine staatliche Gewährleistung des Lebensmittelpunktes der Ehe in Deutschland.

Es gibt gute Gründe dafür, zumindest rudimentäre Deutschkenntnisse von einem Ehegatten, der nach Deutschland ziehen möchte, zu verlangen: Mit der Erfordernis von Sprachkenntnissen vor der Einreise soll die Integration der zuwandernden Person gefördert werden. Zudem wird der Bildung von Parallelgesellschaften und dem Rückgang der Sprachkenntnisse bei Zuwanderern entgegengewirkt. Ähnliche Vorschriften gibt es im Übrigen auch in anderen Ländern.

Der Erwerb von einfachen Grundkenntnissen der deutschen Sprache liegt im eigenen Interesse der ausländischen Ehegatten. In der Prüfung wird lediglich ein aktiver Wortschatz von etwa 600 Wörtern erwartet. Mit diesen Kenntnissen können die nachziehenden Ehegatten jedoch elementare Alltagssituationen in deutscher Sprache meistern und sich auf einfache Art verständigen. Sie können sich so leichter in ihrer neuen Umgebung zurecht finden als ohne Deutschkenntnisse. Die Sprachkenntnisse sind also ein maßgeblicher erster Schritt für die Integration der Ehegatten vor Ort.

Ich wünsche Ihrer Frau für die Deutschprüfung viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB