Frage an Gerd Müller von David M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
es reicht! Wie viel Angst haben manche Politiker vor dem Volk, dass Sie schwerwiegende Grundrechtseinschränkungen in scheinbar nebensächlichen Gesetzen verstecken? Was gedenken Sie und Ihre Partei gegen den Überwachungswahn der Regierung und die ständig zunehmende Grundrechtseinschränkung - in diesem Fall bzgl. unbeobachteter/unbelauschter Kommunikation - zu unternehmen (s. nachfolgendes Zitat vom AK-Vorratsdatenspeicherung)?
Zitat
"Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen."
( www.vorratsdatenspeicherung.de )
Mit freundlichen Grüssen,
David Mändlen
P.S.: Nein, ich möchte Ihnen diesbezüglich keine eMail schicken, da Ihre Antwort auf diese Frage sicherlich mehr Leser als mich interessieren dürfte. Diese Frage zwischen uns beiden zu klären ist _nicht_ Sinn und Zweck dieses Portals.
Sehr geehrter Herr Mändlen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sobald Sie sich per Email ( gerd.mueller@bundestag.de ) an mich persönlich wenden, beantworte ich natürlich gerne Ihre Frage. Gerne können Sie Ihre Frage auch an den für Buxheim im Ostallgäu örtlich zuständigen Wahlkreisabgeordneten Kurt J. Rossmanith senden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerd Müller, MdB