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Frage von Peter G. •

Frage an Gerd Müller von Peter G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Müller,

ich bin z.Z. auf Hartz IV angewiesen. Im Januar soll ich beim Zahnarzt eine Zuzahlung von 84 Euro zuzahlen. Denn 2% des Jahreseinkommen müßen auch Hartz IV-Empfänger zuzahlen. Wovon soll ich Ihrer Meinung nach dieses Geld nehmen? Im ALG II Regelsatz ist das- ebenso wie die Praxisgebühren- nicht vorgesehen. Warum befreit man Geringverdiener, ALG II Empfänger und andere Einkommensschwache nicht von diesen Kosten?

Als Finanzierungsvorschlag würde ich vorschlagen, daß der deutsche Staat nicht mehr für Anlagen Deutscher im Ausland haftet. So hat der Staat m.W. 300 Mio. Euro ausgegeben, als er für die Anleger einer bankrott gegangenen Bank gehaftet hat. Warum hilft man jemanden, der im Ausland sein Geld angelegt hat und der sich bewußt gegen eine Anlage in Deutschland entschieden hat? Das hat meiner Meinung nach mit Marktwirtschaft nichts zu tun. Muss die soziale Gerechtigkeit nicht wieder mehr den kleinen Mann in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Groß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Groß,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sobald Sie sich per Email ( gerd.mueller@bundestag.de ) an mich persönlich wenden, beantworte ich natürlich gerne Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerd Müller, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.