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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Josef R. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Josef R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Bollmann,

schon seit einiger Zeit verfolge ich mit besonderem Interesse das Verhalten der SPD bzgl. der Gesetzesinitiativen zur Änderung des EEG 2009.
Warum blockiert die SPD-Fraktion eine Änderung des EEG 2009 zur Gewährung des Bestandsschutzes für Biogasanlagen, während Photovoltaikanlagen ja bereits Bestandschutz genießen?
Ich bin 56 Jahre und habe als Privatinvestor 30.000 EUR vertrauensvoll in eine Biogasanlage eines kleinen Biogasparks investiert, bestehend aus 4 Einzelanlagen a 500 KW, um einerseits die erneuerbaren Energien zu fördern und andererseits etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Bei einer Anlagenzusammenfassung sinkt die Vergütung um 4,5 Ct pro erzeugter kWh Strom, sodass die Anlagen nicht mehr kostendeckend betrieben werden könnten und somit zwangsläufig in die Insolvenz getrieben würden, d.h. das investierte Geld und die Altersvorsorge wären verloren. Ähnlich ginge es sehr vielen anderen Investoren (insgesamt sollen mehrere hundert Anlagen betroffen sein).
Warum sollen diese unbescholtenen Bürger und mit ihnen viele Landwirte in strukturschwachen Gebieten, die durch langfristige Substratlieferverträge ihre Existenz sichern wollten, dafür bestraft werden, dass der Gesetzgeber offensichtlich nicht in der Lage war seine Vorstellungen in solche Gesetzestexte zu fassen, dass derartiges Anlagensplitting von vornherein unzulässig gewesen wäre. Rechtlich entscheidend ist nun mal was im Gesetz steht und nicht was der Gesetzgeber vielleicht gewollt hat!
Initiatoren und Betreiber der Biogasparks sind finanziell leider gar nicht betroffen, wenn man von den zahlreichen wegfallenden Arbeitsplätzen mal absieht.
Ich möchte Sie dringend bitten schnellstmöglichst für die Verabschiedung der Gesetzesvorlage zu sorgen, um das Vertrauen der Investoren in die erneuerbaren Energien nicht völlig zu zerstören und die derzeitige wirtschaftliche Krise nicht noch zusätzlich zu forcieren.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rüschoff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rüschoff,

vielen Dank für Ihre Frage zum Erneuerbare Energien-Gesetz 2009 und den Biogasanlagen.

Allerdings ist die Frage nach dem Bestandsschutz für diese Anlagen aufgrund des §19 „Anlagenbegriff“ falsch gestellt. Bestandsschutz kommt nur dann zum Tragen, wenn eine neue Regelung eingeführt wird, die bereits bestehende Anlagen betrifft. In diesem Fall handelt es sich aber nicht um eine Neuregelung, sondern um eine Präzisierung der Regelung aus dem EEG 2004. Dieses sieht für Kleinanlagen eine höhere Vergütung als für Großanlagen vor, um den höheren Produktionskosten Rechnung zu tragen. Es war aber nie Sinn und Zweck dieser Regelung, eine Großanlage in mehrere Kleinanlagen zu splitten, um den höheren Vergütungssatz zu bekommen. Dies würde lediglich zu einer unnötig hohen finanziellen Belastung für die Netzbetreiber, Letztversorger und somit auch die Stromkunden führen. Schon in der Gesetzesbegründung zum EEG 2004 heißt es, dass die entsprechende Regelung auch dazu diente, „die dem Gesetzeszweck widersprechende Umgehung der für die Vergütungshöhe geltenden Leistungsschwellen durch Aufteilung in kleinere Einheiten zu verhindern.“

Der Betreiber des Bioparks, in den Sie investiert haben, hätte also in keinem Fall darauf vertrauen dürfen, dass die erhöhte Vergütung für seine Kleinanlagen Bestand hat. Das bestätigte unlängst auch das Bundesverfassungsgericht, als es den Antrag eines Biogasparkbetreibers auf einstweilige Anordnung ablehnte. Sollte der Betreiber des Biogasparks bzw. die vermittelnde Bank Sie vor Abschluss des Vertrags nicht auf die Risiken, deren sie sich hätten bewusst sein müssen, hingewiesen haben, sollten Sie sich mit der öffentlichen Verbraucherberatung in Verbindung setzen. Hier könnten sich ggf. Regressansprüche gegen das Unternehmen oder gegen die beratende Bank ergeben. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Mir ist im Übrigen kein Fall bekannt, bei dem das Problem des Anlagensplittings auf eine Photovoltaikanlage zutrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Bollmann, MdB