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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Ludger O. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Ludger O. bezüglich Soziale Sicherung

Sie sind einem Teil meiner Fragen geschickt ausgewichen.

Also nochmal.

Zwei meiner Fragen sind nur unzureichend beantwortet. Die Frage nach dem Sinn eines Shoah Mahnmals halte ich immer noch für wichtig. Das Geld wäre sinniger angelegt in präventiven Maßnahmen in Schulen und Weiterbildungsstätten.

Also noch einmal. Warum ein Shoah Mahnmal, und nicht verstärkte Aufklärung an Schulen?

Die Verbindung mit der andern Frage war nicht ganz glücklich, deshalb noch einmal.

Geld für Umbaumaßnahmen ist da. Warum keines für Alg 2 Empfänger zu Weihnachten?

Noch eine Frage:

Wie stehen sie zu den manipuierten Zahlen der Arbeitslosenstatistik ? Es ist meines erachtens eine zweifelhafte Sache zu behaupten das die Erwerbslosenzahlen sinken, während sich Hunderttausende (Millionen?) (bundesweit) von Menschen in Weiterbildungen, der 58er Regelung, oder 1 Euro Jobs befinden. Jene nicht eingerechnet die schlicht aus der Statistik fallen weil der Partner zuviel verdient oder Vermögen da ist.

Noch ein Punkt zum Mindestlohn. 7,50 sind meines Erachtens "nicht" ausreichend bei den heutigen Kosten. Warum setzen sie sich nicht für einen Bedarfsgerechten Mindestlohn, wie auch für einen Hartz IV Regelsatz ein der ein Leben in Würde ermöglicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Otten,

ich halte das Shoah-Denkmal, ebenso wie Aufklärung an Schulen für unbedingt notwendig. Beides gehört zusammen und darf nicht einzeln gesehen werden.

Zu Ihren anderen Fragen:
Dass die Senkung der Arbeitslosenzahlen einzig auf Manipulation zurückzuführen sei, ist reiner Populismus.

1. Als wir die „Hartz-Gesetzgebung“ eingeführt haben, wurden Millionen Sozialhilfeempfänger und andere Arbeitssuchende erstmals in die Statistik aufgenommen. Die Folge war, dass uns in den nächsten Jahren von interessierter Seite die Verantwortung für einen „massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit“ vorgeworfen wurde.

2. Ja, in der in den Medien veröffentlichten Arbeitslosenstatistik werden nur die Personen aufgeführt, die arbeitslos sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Personen, die sich z. B. in Weiterbildungsmaßnahmen befinden, werden nicht aufgeführt. Den Rückgang der Arbeitslosigkeit aber nur darauf zurückzuführen, ist falsch.
In den letzten Jahren sind insgesamt über 1, 1 Millionen abhängig sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden. Im September 2005 gab es 26.565. 925 abhängig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, im August 2008 27. 678.300. Vom September 2007 bis September 2008 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 2, 1 % gestiegen ist.
Die Zahl der Erwerbstätigen (abhängig Beschäftigte, Beamte, Selbständige und mitarbeitende Familienangehörig) stieg von 2005 durchschnittlich von 38.757.000 auf 40.724.000 im September 2008. Aus diesen zahlen lässt sich ohne weiteres erkennen, dass das Sinken der Arbeitslosenzahlen nicht auf Manipulationen oder statistische Effekte zurückzuführen ist.
Darüber hinaus möchte ich noch betonen, dass Weiterbildung und Beschäftigungsmaßnahmen in der Regel sinnvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind, welche den Arbeitslosen nutzen.

Im übrigen: Menschen, die sich in Maßnahmen befinden (egal ob früher z.B. ABM oder heute z.B. 1-Euro-Jobs) werden in der Arbeitslosenstatistik nie aufgeführt.

3. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit insgesamt, die Arbeitsagenturen in Herne und Bochum, als auch die Argen, veröffentlichen sämtliche Angaben. Auch die Anzahl von Personen in Weiterbildungsmaßnahmen, Sozialgeldempfänger, Personen in Bedarfsgemeinschaften u. s. w., werden bekanntgegeben und sind nachzulesen. Die Statistiken sind transparent und für jedermann zugänglich.
Sie sind in aller Ausführlichkeit u. a. auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit ( http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000000/html/start/index.shtml ) nachzulesen.

Das Sinken der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren ist eine Tatsache.

Zu Ihrem letzten Punkt. Das Arbeitslosengeld II soll die Grundbedürfnisse abdecken. Natürlich ist mir bewusst, dass dies kein angenehmes Leben ist. Deswegen bemühen wir uns, dass möglichst alle Menschen in Arbeit kommen. Der Mindestlohn von 7,50- € liegt für eine Einzelperson über den ALG-II-Bedarfssatz. Auch dieser Mindestlohn ist nicht sehr hoch und erlaubt wenig. Er ist aber eine Verbesserung und die Höhe ist insgesamt sinnvoll.

Daher auch die Forderung des DGB nach einem Mindestlohn von 7,50 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Bollmann, MdB