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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Sascha S. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Sascha S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bollmann,

Der ehemalige SPD Vorsitzende Franz Müntefering hat, mit Unterstützung der gesamten Parteispitze“, pünktlich zu der letzten NRW-Landtagswahl im Jahr 2005 die sogenannte „Heuschreckendebatte“ gestartet.

Hier wurde kritisiert, dass Investmentfonds Unternehmen aufkaufen und ohne Rücksicht auf die Mitarbeiter Rendite und Gewinn in der Vordergrund stellen.

In diesem Zusammenhang hat am 4. Juli 2008 hat die Bundesregierung zwei Gesetze verabschiedet, die auch die steuerliche Förderung von Unternehmensbeteiligungen vorsehen. Das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) und das Risikobegrenzungsgesetz begünstigen im Ergebnis die Geschäfte von Private-Equity- und Hedge-Fonds. Diese als „Heuschrecken“ bekannten Gesellschaften kaufen sich für kurze Zeit in Firmen ein, um deren Eigenkapital zu plündern. Das verabschiedete Gesetzespaket führt dazu, dass Unternehmen ihre Entscheidungen noch stärker an den kurzfristigen Profitinteressen der Finanzmarktjongleure orientieren müssen anstatt an der
langfristigen Entwicklung des Unternehmens im Interesse der dort arbeitenden Menschen.

Mich würde daher interessieren, warum die SPD öffentlich diese Fonds kritisiert und per Gesetz diese Fonds zum wiederholten Mal fördert?

Für Ihre Mühe möchte ich mich jetzt schon einmal bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Steffens

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steffens,

der Deutsche Bundestag hat Ende Juni das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen und das Risikobegrenzungsgesetz beschlossen, denen der Bundesrat zugestimmt hat. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt treten die beiden Gesetze in Kraft.

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen werden zukünftig gezielt Wagniskapitalbeteiligungen in jungen, nicht-börsennotierten Unternehmen steuerlich gefördert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die steuerliche Förderung nur dieser genau definierten Gruppe von Beteiligungsgesellschaften zugute kommt. Insbesondere junge und innovative Unternehmen bringen unsere Wirtschaft voran, indem sie für zukunftsfähige Produkte, Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze sorgen. Oft fehlt es den Start-up-Unternehmen jedoch an Wagniskapital, das auch erste Durststrecken geduldig übersteht. Die Koalition setzt dabei bewusst nicht bei der gesamten Private-Equity-Branche an, sondern genau dort, wo der Markt alleine nicht genügend Kapital bereit­stellt: nämlich bei der Frühphasenfinanzierung innovativer Unternehmen. Wir setzen damit einen Anreiz für ökonomisch und gesellschaftlich erwünschte Finanzinvestitionen.

Gleichzeitig schaffen wir mit dem Risikobegrenzungsgesetz mehr Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt. Finanzinvestoren sollen dadurch von gesamtwirtschaftlich unerwünschten Aktivitäten abgehalten werden, ohne dass jedoch effizienzfördernde Finanz- und Unternehmenstransaktionen beeinträchtigt werden. Das Gesetz sieht vor, dass Aktionäre, die mindestens zehn Prozent der Stimmrechte besitzen, künftig offen legen müssen, welche Ziele sie mit der Beteiligung verfolgen und woher ihre Mittel stammen. Auch wird mit dem Gesetz das abgestimmte Vorgehen („acting in concert“) von Investoren z. B. von Hedge-Fonds, die an dem Unternehmen beteiligt sind, erschwert. Außerdem erhalten Unternehmensbelegschaften bei Übernahmen deutlich mehr Informationsrechte.

Beide Gesetze – die zielgenaue Förderung junger, innovativer Unternehmen und der bessere Schutz vor Finanzinvestoren – ergänzen einander. Damit soll gerade der kritisierten Orientierung an bloßen kurzfristigen Profitinteressen gegengehalten werden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Bollmann