Frage von Martin P. Dr. med. W. • 19.09.2013
Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Martin P. Dr. med. W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Auskunft und Amtshilfe der Deutschen Rentenversicherung
Für eine Betriebsprüfung benötigt ein ehemaliger Vertragspartner einen Nachweis der Befreiung von der Gesetzlichen Rentenversicherung. In welcher Frist sollte die Deutsche Rentenversicherung die Auskunft erteilen? Soll die Deutsche Rentenversicherung Amtshilfe für ein Prüfverfahren leisten?
Worin ist die Auskunftpflicht der Rentenversicherung geregelt und auf welcher Rechtsgrundlage wird ihre Mitwirkungspflicht bestimmt.
Antwort ausstehend von Gerd Friedrich Bollmann SPD