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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Irmgard K. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Irmgard K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bollmann,

wir sind Eigentümer eines Grundstücks mitten in 59320 Ennigerloh, Anne Frank Strasse (siehe Google Earth).
An der Straße, ca. 160 m lang, befinden sich sämtliche erforderlichen Versorgungsleitungen für eine Wohnhausbebauung. Das Grundstück ist von Wohnhäusern umgeben.
Seit Jahren versuchen wir das Grundstück einer Wohnhausbebauung zuzuführen.
Dieses hat die Stadt Ennigerloh bisher verhindert obwohl diese zum Beispiel ca. 30.000,- Euro Kanalbaubeiträge einnehmen könnte ohne dass ihr Kosten entstehen, weil der Kanal vorhanden ist.
Die Stadt vermarktet Wohnhausgrundstücke. In Gesprächen teilte diese mit, dass sie sich durch unsere Grundstücke keine Konkurrenz schaffen will.
Auf unsere Bauvoranfrage hat die Stadt gegenüber der Baugenehmigungsbehörde, dem Kreis Warendorf, ihr Einvernehmen verweigert.
In dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan hat die Stadt das bisher als Wohnbaufläche dargestellte Grundstück nunmehr gegen unseren Willen als Grünfläche ausgewiesen.
Ein Normenkontrollverfahren ist hiergegen gesetzlich nicht vorgesehen.
Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Erteilung des Einvernehmens und gegen die Flächennutzungsplanung der Stadt sind nach heutiger Gesetzeslage schwer möglich. Wir waren zu jeder Zeit zu einer gütlichen Regelung bereit.
Ein Verhandlungsangebot hat die Stadt auch zuletzt nicht angenommen.
Wir sind der Meinung, dass eine Änderung der Gesetze erforderlich ist, damit Rechtsmittel gegen Flächennutzungspläne (Normenkontrollverfahren) und gegen die Verweigerung des Einvernehmens möglich bzw. nicht sinnlos sind.
Wir empfinden das Verhalten der Stadt als eine Enteignung.

Werden Sie sich für eine Änderung der Gesetze einsetzen?

Wir bitten auch um eine Mitteilung, welche Möglichkeiten aus Ihrer Sicht bestehen, um zu einer Regelung mit der Stadt zu kommen.

Hat der Petitionsausschuss Möglichkeiten uns zu helfen. Dieses Schreiben bitten wir ggf. an diesen weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüssen

Die Grundstückseigentümer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kleineheismann,

in kommunalen Angelegenheiten gibt es immer verschiedene Gründe, die zu einer Entscheidung führen.

Die Beweggründe der Stadt Ennigerloh für Ihre Entscheidung kenne ich nicht und kann ich daher auch nicht beurteilen.

Ich kann Ihnen deshalb auch nicht sagen, welche Möglichkeiten noch bestehen, um eine Regelung mit der Stadt zu erreichen. Selbstverständlich können Sie sich an den Petitionsausschuss wenden. Dieser wird dann den Fall auch genau prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Bollmann