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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Patrick L. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Patrick L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bollmann,

ich danke Ihnen für Ihre bisherigen Antworten zum Thema "Internet-Sperren".
und hoffe, dass auch meine Fragen von Ihnen beantwortet werden.
Leider hat meine erste Version der folgenden Fragen gegen den Moderations-Codex verstoßen, daher versuche ich es noch einmal mit anderen Formulierungen, und hoffe, dass Sie sich duch meine erste Version nicht angegriffen fühlten. Das war nicht meine Absicht.

1. Sie schreiben, dass die Umgehung einer DNS-Sperre eine "große kriminelle Energie" bedürfe. [Für die weniger technisch vesierten Mitleser meiner Frage: Ein Domain Name System (DNS) ist vergleichbar mit einem Telefonbuch. laut Wikipedia] Die Option einen anderen DNS-Server zu verwenden ist bisher legal und findet in meinem Bekanntenkreis große Verbreitung. Versteh ich Sie richtig, dass Sie nun die Verwendung von anderen DNS-Servern unter Strafe stellen wollen?

2. Bisher wurde Franziska Heine, die Hauptpetentin der Petition "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" vom 22.04.09, nicht angehört. Dies soll nun nachträglich in der 17.Wahlperiode, also nach der nächsten Bundestagswahl stattfinden. Hätte es die Möglichkeit gegeben, Frau Heine schon in der jetzigen Wahlperiode vor dem Bundestag sprechen zu lassen, oder gar noch vor der Verabschiedung des Gesetzes? Und hätten Sie dies befürwortet?

Sonnige Grüße,
Patrick Lahm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lahm,

zu Ihrer Nachfrage auf meine bisherigen Antworten möchte ich Ihnen noch folgendes mitteilen.

1. Wenn ich von krimineller Energie bei der Umgehung der Sperre sprach, so bezieht sich dies natürlich auf Personen, welche die Sperre bewusst umgehen, um auf Internetseiten mit Kinderpornographie zugreifen zu können. Internetuser, welche aus anderen Gründen auf einen ausländischen DNS Server greifen, unterstelle ich keinesfalls kriminelle Absichten und selbstverständlich werden wir kein Gesetz beschließen, dass die Internetbenutzer zwingt einen bestimmten Server zu benutzen. Dazu noch eine kurze Bemerkung: Natürlich ist mir bewusst, dass mit diesen Sperren, den hochkriminellen Kinderschändern nicht das Handwerk gelegt werden kann. Deswegen habe ich auch ausdrücklich auf die von der SPD geforderten Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und- Pornographie hingewiesen. Darauf liegt der Schwerpunkt unserer Politik in diesem Bereich. Die Sperren sind eine Möglichkeit Einsteiger abzuschrecken, mehr nicht. Keinesfalls ist es und das darf es auch nicht sein, ein Einstieg um die Freiheit des Internets einzuschränken.

2. Aus rechtlichen Gründen war es nicht möglich, die Petition in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses zu behandeln. Für diese Petitionsform gibt es eine sechswöchige Zeichnungsfrist, um den Befürwortern zu ermöglichen, mit Ihrer Unterschrift die Petition zu unterstützen. Diese Zeichnungsfrist war noch nicht abgelaufen. Darüber hinaus gibt es beim Petitionsrecht eine Besonderheit. Das Ende einer Legislaturperiode bedeutet im Gegensatz zu Gesetzentwürfen, keinen Schlussstrich. Der Petitionsausschuss arbeitet kontinuierlich. Die Petition „Internet- Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ wird daher Anfang der nächsten Legislaturperiode behandelt. Gerne hätte ich es gesehen, wenn die Anhörung vor der Verabschiedung stattgefunden hätte, leider war dies aus den genannten Gründen nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Bollmann