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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Sven B. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Sven B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bollmann,

Sie haben also, wie ich bei abgeordnetenwatch.de festellen musste, ebenfalls für die Internet-Sperre gestimmt. Ich habe diesbezüglich 3 Fragen an Sie. Zuallererst möchte ich jedoch festhalten dass ich Kinderpornographie aufs schärfte verurteile und absolut nicht gut heiße.

Nun die Fragen:

1. Glauben Sie nicht, dass es der SPD massive Stimmverluste bringt für eine solche Sperre zu stimmen? Die Wähler der SPD sind meist junge Menschen, welche mit der Freiheit des Internets aufgewachsen sind. Durch die Zensur haben Sie viele viele junge Erwachsene verärgert. Ich für meinen Teil, und eigentlich mein gesamter Bekanntenkreis hat zur Warnung schon bei der Europawahl die Piraten gewählt. Scheinbar ist die SPD aber der Meinung die eigenen Wähler seien einfach nicht zur Urne gegangen. Das ist Quatsch!

2. Warum stecken Sie Ihre Energie nicht lieber in die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornographie? Warum muss die Kinderpornographie Ihrer Meinung nach "versteckt" werden, während die "Betreiber" munter weitermachen können? Ich habe, als diese Debatte anfing mal kurz überlegt und bin zu dem Entschluss gekommen - niemand landet zufällig auf KiPo-Seiten. (KiPo sei hier als Abkürzung für Kinderpornographie zu sehen, ich mag das Wort nicht dauernd schreiben.) Selbst nachdem ich mich knapp 30 Minuten hingesetzt und danach gesucht habe bin ich nicht auf einer entsprechenden Seite landen können. Brauchen wir also überhaupt eine Sperre? Dass sie leicht umgangen werden kann ist an vielen Stellen nachzusehen. Mein Fazit also: Wer genug Energie besitzt nach KiPo-Seiten zu suchen, der hat auch die 30 Sekunden zeit die Sperre zu umgehen. Und länger dauert es tatsächlich nicht.

3. Warum muss die Liste mit den gesperrten Seiten geheim gehalten werden? Dass weckt großen Unmut in mir. Haben Sie vor Seiten auf die Sperrliste zu setzen, von denen besser niemand wissen sollte dass sie gesperrt sind?

Ich danke schon jetzt für Ihre Antwort und verbleibe.

MfG,
Sven W. Busch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zu dem Thema Internetsperre.

Gerade weil ich, wie Sie, absolut gegen Kinderpornographie und jede Form von Kindesmissbrauch bin, bin ich der Überzeugung, dass im Kampf dagegen alle rechtsstaatlichen Mittel ausgenutzt werden müssen. Ich halte dies für sehr wichtig, dies darf nicht von der Frage von Stimmgewinnen und -verlusten abhängig gemacht werden.

In der öffentlichen Diskussion wird der Kampf auf die Sperrung von Internetseiten reduziert. Dabei wird, auch von Ihnen, der Vorwurf erhoben, dass die Seiten nur versteckt werden und die Betreiber munter weiter machen können.
Dies ist aber falsch.
1. Die gesetzlichen Maßnahmen gegen Kinderpornographie wurden in den letzten Jahren verschärft. Bereits heute sind das Herstellen, die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Dies gilt auch für Seiten auf deutschen Servern. Seiten mit kinderpornographischem Inhalt auf deutschen Servern werden von den Internetprovidern runtergenommen. Mit anderen Worten diese Seiten werden gelöscht, die Betreiber strafrechtlich verfolgt. Auch in dem jetzt verabschiedetem Gesetz haben wir deutlich hineingeschrieben, dass das Löschen Vorrang vor dem Sperren hat. Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.
2. Das World Wide Web schafft aber Situationen, in der ein Löschen und die Verfolgung des Betreibers von Seiten mit Kinderpornographie nicht, bzw. nicht kurzfristig möglich ist. Insbesondere, wenn der Server, Internetprovider, Betreiber seinen Sitz im Ausland hat, ist ein kurzfristiges Löschen oftmals nicht möglich. Dies liegt nicht nur an unterschiedlichen rechtlichen Beurteilungen von Kinderpornographie, sondern vor allem daran, dass in einigen Ländern die notwendigen Strukturen zusammengebrochen sind. Für mich stellt sich gerade in solchen Fällen die Frage, muss der Gesetzgeber nicht den Versuch unternehmen, den Zugang zu solchen Seiten möglichst zu verhindern. Dies geschieht über die Sperrung der entsprechenden Seiten.

Natürlich bleibt es das vorrangige Ziel diese Seiten zu löschen und die Betreiber strafrechtlich zu verfolgen. Dazu bemühen wir uns, die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Kindesmissbrauch in allen Variationen zu verbessern. Die Fahndungserfolge der letzten Jahre haben gezeigt, dass hierbei bereits einiges erreicht wurde.
Weiterhin hat die SPD-Bundestagsfraktion am 28. April 2009 einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verabschiedet. Wir plädieren darin für ein Gesamtkonzept, zu dem u. a. folgende Ziele gehören: die Weiterentwicklung des strafrechtlichen Schutzes; die Stärkung der Prävention und des Opferschutzes; die Sicherung der internationalen Strafverfolgung und Zusammenarbeit; die Förderung der Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote. Zudem wird es entscheidend darauf ankommen, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet werden. Hier sind in erster Linie die zuständigen Länder gefragt.
Sie kritisieren in diesem Zusammenhang ebenso, dass die Sperren leicht zu umgehen sind. Mir ist durchaus bewusst, dass versierte Internetnutzer die Sperre umgehen könnten. Dazu bedarf es jedoch nicht nur der entsprechenden Kenntnis, sondern auch einer großen kriminellen Energie. Es können aber diejenigen erreicht werden, die den Einstieg in den Konsum kinderpornographischer Inhalte suchen. Gerade sie sollen über die Umleitung auf die Stoppmeldung deutlich signalisiert bekommen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert. Zumindest bei einem Teil der Betroffenen kann dies nach Einschätzung von Experten durchaus Wirkung zeigen. Dazu dient auch der Hinweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens.
Niemand erhebt den Anspruch, hierdurch unmittelbar einen Missbrauch zu verhindern. Aber es verringert die Möglichkeiten, dass durch das sexuell motivierte Betrachten der Abbildung von Kindesmissbrauch die Würde des betroffenen Kindes fortgesetzt verletzt wird. Ebenso bin ich überzeugt, dass das Gesetz den Vertrieb von Kinderpornographie über das Internet erschweren kann. Die ungehinderte Verbreitung entsprechender Inhalte würde es denjenigen leicht machen, die durch die Verbreitung solchen Materials zusätzliche Anreize für Straftaten liefern oder gar Geld damit verdienen. Darüber hinaus wird das Gesetz, wie bereits erwähnt durch andere Maßnahmen ergänzt.

Die Antwort auf ihre letzte Frage ist sehr einfach. Würde die Liste in ihrer Gesamtheit veröffentlicht, würde potentiellen Tätern eine Informationsquelle an die Hand gegeben, wie sie am schnellsten zu kinderpornographischem Material gelangen. Besonders für Täter im Ausland wäre dies ein gefundenes Fressen. Denn durch das Gesetz kann nur der Zugriff aus Deutschland verhindert werden. Die einzelnen Elemente der Liste sind keinesfalls „geheim“, denn sobald ein Zugriff auf eine gesperrte Seite versucht wird, ist für den Nutzer am Stoppschild erkennbar, dass sie auf der Liste steht.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Bollmann, MdB