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Gerd Friedrich Bollmann
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Frage von Thomas B. •

Frage an Gerd Friedrich Bollmann von Thomas B. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Bollmann,

als Mitglied der SPD und E-Sports interessierter Erwachsener ( ich bin 33 jahre alt ), verfolge ich mit großer Sorge die Politische Disskusion um sogenannte "Killerspiele".
Mit Besonders großer besorgniss stelle ich fest das die wenisten der Innenminister, die vor wenigen tagen ein Vertriebs und Herstellungsverbot für solche Spiele forderten, wenig bis garkeine kenntniss über die inhalte oder das umfeld solcher Spiele haben.

Der Grund für die Verbotsforderung ist sicherlich in den Amokläufen junger Menschen zu suchen, welche diese Spiele nichtmal hätten besitzen dürfen.Zudem ist ein zusammenhang hier immernoch Fraglich!
Was mich zu meiner Frage bringt. Ich bin selbst Vater und bin auch der Meinung das Spiele wie ich sie in meiner Freizeit Spiele, nicht in Kinderhände gehören und habe nach eingehendem Studium unsers Jungendschutz festgestellt, das Deutschland auf dem Papier eigentlich vorbild für ganz Europa ist, aber die wirklichkeit leider anders aussieht. Der Handel darf ungestraft FSK/USK 18 Titel an Kinder und Jungendliche abgeben, da keine Kontrolle stattfindet. Sollten doch strafen ergehen, liegen diese in einem werte Bereich, der allein durch den erzielten Umsatz beim verkauf an Kinder mehr als "Locker aus der Portokasse" bezahlt werden kann.

Jede Videothek hat seit Jahrzehnten die Auflage solche Bereiche vom Famielen Bereich zu Trennen, mit getrennten Räumen oder absperrungen. WARUM ist sowas nicht im Handel möglich. Ein Verbot zu fordern ist für mich ein Beweis der Hilflosigkeit der Innenminister und ich sehe ein solches zudem als Beschneidung meiner, durch das Grundgesetzt zugesicherten rechte.
Wie stehen sie zu diesem Thema und was Gedenken sie in absebarer zeit und gerade jetzt im Wahlkampf dafür zu tun, das wir auch die Stimmen junger Erwachsener Wähler wieder bekommen die wie ich selbst Kinder haben, aber eben auch Spiele für Erwachsene Spielen.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Boissé ( Ortsverein Eickel )

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Boissé,

die Debatte um ein Verbot von „Killerspielen“ taucht regelmäßig nach schlimmen Gewalttaten von Jugendlichen auf. Ich persönlich bin wie Sie der Meinung, dass manche dieser Spiele abartig sind und „Killerspiele“ insgesamt nicht in die Hände von Kindern und Jugendliche gehören.
Seit Jahren befassen sich Fachleute im Deutschen Bundestag mit dem Thema „Computerspiele“. Schon 2007 ging es um die Frage, ob und welche Wirkung gewalthaltige Computerspiele auf Jugendliche haben und ob zwischen solchen Computerspielen und realen Gewalttaten ein direkter ursächlicher Zusammenhang zu sehen ist. Als eines der Ergebnisse aller seither durchgeführten Anhörungen und Expertengespräche lässt sich festhalten, dass sich eine solche Kausalität wissenschaftlich nicht nachweisen lässt und sie demnach, auch im Falle Winnenden, falsch und herbeigeredet ist.
Darüber hinaus bestehen bereits zahlreiche gesetzliche Möglichkeiten, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzugreifen.
Bereits jetzt ist gemäß § 131 StGB ein Verbot von Medien vorgesehen, die Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen - dies auch im Hinblick auf „menschenähnliche Wesen“. Für diese Medien gilt ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot, so dass Computerspiele, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bereits heute unter § 131 StGB fallen und verboten werden können, egal ob es sich dabei um Offline- oder Online-Spiele handelt.
Der angesprochene § 131 StGB bildet die dritte Stufe eines der vorbildlichsten, weitreichendsten, konsequentesten und wirkungsvollsten Jugendmedienschutzgesetze weltweit. Das zu Grunde liegende Konzept der Dreistufigkeit hat sich bewährt. Unsere Jugendmedienschutzgesetze finden internationale Anerkennung und daher auch innerhalb der Europäischen Union zu Recht Nachahmung und Etablierung. Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU hatte vorgesehen, dass auch das beste System laufend auf seine Wirksamkeit kontrolliert werden muss, um so auf Fehlentwicklungen reagieren zu können. Aus diesen Gründen war schon vor Jahren das Hans-Bredow-Institut in Hamburg beauftragt worden, das geltende Recht des Jugendmedienschutzes umfassend zu evaluieren. Auf der Grundlage des Evaluationsberichts war es möglich Schwachstellen des Jugendmedienschutzsystems zu erkennen und mögliche Vollzugs- oder Normsetzungsdefizite durch zielgenaue Maßnahmen abzustellen. Dies betraf beispielsweise die Alterskennzeichnung.
Der Vorschlag, noch vor der Bundestagswahl ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Computerspielen umzusetzen, ist vor allem ein wahltaktischer Schnellschuss. Damit greifen die Innenminister von Bund und Länder die in schöner Regelmäßigkeit geführte, populistische Verbotsdebatte auf.
Meiner Meinung nach sind neue gesetzliche Bestimmungen nicht vorrangig vonnöten, vielmehr müssen die weitreichenden, bereits gültigen Gesetze durchgesetzt werden.
Nicht Gesetzeslücken verhindern die Strafverfolgung, sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten.
Jedem Bundesland bleibt es daher selbst überlassen, eine härtere Verfolgung durch seine Behörden anzuordnen und durch entsprechendes Personal zu ermöglichen.
Darüber hinaus sollten weitere Verbesserungen des Vollzugs geprüft werden.
Denkbar sind die räumliche Trennung von altersbeschränkten Angeboten, auch hier die Ermöglichung von Testkäufen und die Umrüstung der Kassensysteme. Wirtschaft und Industrie zeigen sich an dieser Stelle im Übrigen kooperativ, sodass es falscher Anschuldigungen durch die Innenminister nicht bedarf.
Weiterhin sollte die Aufklärung von Jugendlichen und Eltern intensiviert, die Ermittlungsbemühungen der Staatsanwaltschaften in dem Bereich verstärkt und die Wirtschaft zu besseren Jugendschutz durch Nutzung moderner Technik veranlasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Bollmann, MdB