Frage an Gerd Andres von Rene D. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Andres,
als potentieller Familienvater habe ich einige Fragen zum "Elterngeld" aus dem Wahlprogramm.
1. Wie wollen Sie das Eltergeld solide finanzieren? Ihre Frau Schmidt rechnet mit Kosten von 4,2 Mrd Euro, wobei sie 3 Mrd. Euro vom Bundeserzeihungsgeld nimmt. Bleiben über 1 Mrd. Euro offen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass wir nirgends 1 Mrd. Euro rumliegen haben. Was passiert eigentlich, wenn die Geburtenraten und die Ausgaben steigen? Zahlen wir dann noch mehr Steuern???
2. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz? Gezahlt werden sollen bis zu 1.800 Euro, abhängig vom Einkommen. Das heißt also, dass ich mit meinem kleinen Einkommen einen Mindestbetrag bekomme, aber der Großverdiener mit fast 2.000 Euro im Kinderzimmer sitzt. Sind meine Kinder weninger wert??? Wird ihnen die Zukunft gleich erschwert?
3. Was passiert nach einem Jahr? Gibt es dann keine Förderung mehr? Muss ich dann mit den anderen Eltern um einen der wenigen Kita-Plätze kämpfen, weil meine Frau und ich gleich wieder arbeiten müssen, um Geld zu verdienen?
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten.
Grüße
Rene Dahlke
Sehr geehrter Herr Dahlke,
danke für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch mit unserem Konzept des Elterngeldes auseinandersetzen. Das Konzept des Elterngeldes sieht eine über 12 Monate gezahlte Einkommensersatzleistung vor, mit dem das heutige Erziehungsgeld ersetzt werden soll. Das Elterngeld soll wie das Arbeitslosengeld 67% des letzten Nettoeinkommens betragen bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro. Wer vorher nicht erwerbstätig war oder nur wenig verdient hat, erhält bis zu 750 Euro. Das heutige Erziehungsgeld beläuft sich auf 300 bis maximal 450 Euro. Das Elterngeld wird etwa 1,3 Mrd. Euro mehr kosten als das jetzige Erziehungsgeld. Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Eichel haben die Finanzierung zugesichert.
Vorbild für das Konzept sind ähnliche Leistungen in Skandinavien, die sich als außerordentlich erfolgreich erweisen haben, was Geburtenrate, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und geringe Familienarmut betrifft. Der wichtigste Grund dafür ist, dass eine Einkommensersatzleistung eine tatsächliche Anerkennung der Erziehungsleistung darstellt und weitgehend einen finanziellen Ausgleich der materiellen Einbußen während der Familiengründung/ -erweiterung schafft. Konzentriert auf das wichtige erste Lebensjahr des Kindes wird die Erziehungsarbeit als gleichwertig mit eigener Erwerbsarbeit anerkannt. Sozial ungerecht ist das nicht: Es vergrößert vielmehr die Wahlmöglichkeiten und die Gleichstellung von Männern und Frauen, sichert die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und bietet erstmals auch für Väter einen realistischen Anreiz, Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
Die Konzentration auf das erste Lebensjahr des Kindes muss natürlich in Zusammenhang gesehen werden mit dem konsequenten Ausbau der ganztägigen Betreuung der unter Dreijährigen. Wir haben dies mit dem Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder auf den Weg gebracht. Bis 2010 wollen wir den Ausbau zu einem Rechtsanspruch ab dem zweiten Lebensjahr erreicht haben. Außerdem werden wir gemeinsam mit Ländern und Gemeinden schrittweise die Gebührenfreiheit von Kitas umsetzen.
Um Deutschland familienfreundlicher zu machen, setzen wir uns dafür ein, dass eine funktionierende, lebendige und innovative Infrastruktur vor Ort moderne staatliche Transfers wie das Elterngeld sinnvoll ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Andres, MdB