Frage an Gerd Andres von Heide S. bezüglich Soziale Sicherung
Geehrter Herr Andres,
ich hätte da mal zwei Fragen.
1. Wie sozial gerecht ist es eigentlich, daß meine Eltern, beide 55, keine Arbeit mehr bekommen und nun ihr letztes erspartes aufbrauchen müssen, bevor sie vom Staat Unterstützung bekommen, während Menschen aus dem In- und Ausland, die nicht arbeiten wollen bzw. die noch nie gearbeitet haben, vom Staat finanziert werden?
2. Wie will die SPD mit der klaren CDU-Mehrheit im Bundesrat eigentlich noch regieren?
Vielen Dank im Voraus. MfG
Sehr geehrte Frau Sylt,
ich verstehe Ihre erste Frage so, dass Sie es als ungerecht empfinden, dass Ihre Eltern Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten, während Sie vermuten, dass ausländische Staatsbürger großzügigere Leistungen erhalten. Dazu folgendes:
Ausländer, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, d.h. körperlich in der Lage sind zu arbeiten, außerdem zum Arbeitsmarkt zugelassen sind und über eine Bleibeperspektive in Deutschland verfügen, erhalten wie Deutsche das sog. Arbeitslosengeld II.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Ausländer, die (abgesenkte) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, weil über ihren Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend entschieden wurde. Der Gesetzgeben hat hierzu in einem parteiübergreifenden Kompromiss entschieden, dass gerade Asylbewerber im ersten Jahr ihres Aufenthaltes gar nicht zum Arbeitsmarkt zugelassen werden, um keinen wirtschaftlichen Anreiz für Personen zu schaffen, als politischer Flüchtling nach Deutschland zu kommen.
Die o.g. Ausländer, die wie Deutsche Arbeitslosengeld II erhalten, unterliegen den gleichen Sanktionsmechanismen wie deutsche Arbeitslose. Werden vorgeschlagene Qualifikationsmaßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt abgelehnt, hat eine Leistungskürzung zu erfolgen. Bei Ausländern kann zur Eingliederung insbesondere auch eine sprachliche Qualifizierung in Frage kommen. Hier sind Zuwanderungsgesetz und SGB II eng verknüpft: der Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs durch die Ausländerbehörde und auf Anregung des Trägers der Sozialleistung verpflichtet werden. Die vom bayerischen Innenminister erhobenen Forderung nach Kürzung der Sozialleistung bei Weigerung, an einem Integrationskurs teilzunehmen, entspricht bereits der geltenden Rechtslage; das Zuwanderungsgesetz ist wie die sog. Hartz-IV-Reform im parteiübergreifenden Kompromiss verabschiedet worden.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich anmerken, dass ich natürlich hoffe, dass die Wählerinnen und Wählern der rot-grünen Bundesregierung am Sonntag ihr Vertrauen erneut aussprechen. Ich gehe nicht davon aus, dass die unionsgeführten Landesregierungen den Willen der Wählerinnen und Wähler ignorieren, indem sie an ihrer bisherigen Blockadehaltung im Bundesrat festhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Andres