Frage an Gerald Unger von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Unger,
auch als unabhängiger Journalist möchte ich Ihnen freundlichst folgende Fragen stellen.
Wenn minderjährige Kinder von Jugendamt befragt werden welche Mindestanforderung muß hierzu die Rechtsmittelbelehrung besitzen?
In den seriösen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurde hierzu nach meiner Kenntnis nichts vorgetragen, was juristisch belastbar wäre.
Gibt es Ihres Wissens Unterschiede hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrungen bei ärztlichen Begutachtungen in Sorgerechtsangelegenheiten bei minderjährige Kinder nach § 159 FamFG und Befragungen durch Mitarbeiter von Polizeibehörden, Jugendämtern sowie durch psychologische und medizinische Sachverständige, Verfahrensbeistände, Staatsanwälte, Richter und Pädagogen?
Ich würde mich über eine Antwort mit Quellenangaben sehr freuen die auch § 1618a BGB und die hieraus ergebende Verwirkung zwischen Kindern und Eltern berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Sehr geehrter Herr Rieder,
da ich weder Jurist noch Bundestagsabgeordneter mit wissenschaftlichen Stab bin, kann ich Sie bei ihrer Frage nur an eine fachlich kompetente Kollegin im Bundestag, z.B. RA Halina Wawcziniak MdB verweisen, die Ihnen sicher gerne Auskunft gibt.
Sollten Sie mich wählen und ich werde per Zufall Mitglied des Bundestages, kann ich gerne den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit diesem Problem beschäftigen.
Mit lieben linken Grüßen
Gerald Unger