
(...) Das verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums wird die Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie und sonstige Schutzrechtsverletzungen stärken und damit einen Beitrag zum Schutz des geistigen Eigentums leisten. Der in seinen Rechten aus geistigem Eigentum verletzte Kläger kann zukünftig auch von Dritten, die nicht selbst Rechte verletzen, Auskünfte verlangen, um an die Hintermänner von Rechtsverletzungen heranzukommen. Ohne diesen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Inhabers von Urheberrechten gegenüber den Anbietern von Internetdienstleistungen könnte das Diebstahlsopfer gar nicht erfahren, wer ihn im Internet bestohlen hat. (...)