Frage an Georg Schirmbeck von Riske S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schirmbeck,
ich würde gerne ihre Meinung zu dem Thema erfahren, dass Arbeitgeber unter kirchlicher Trägerschaft sich über geltendes Arbeitnehmerrecht setzen.
Sie machen dies zum Beispiel beim Gleichstellungsgesetz. An welches sie sich nicht halten müssen und Arbeitnehmer nach Konfessionszugehörigkeit einstellen dürfen.
Wenn Unternehmen der freien Wirtschaft ein solches Vorgehen zeigen ist dies rechtswidrig und nur bei den Kirchen wird dieses Vorgehen staatlich legitimiert, obwohl deren Einrichtungen zum Großteil staatlich finanziert sind
Ich wüsste gerne mit was für Argumenten dieser Unterschied zu rechtfertigen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Riske Schlüter
Sehr geehrte Frau Schlüter,
ich möchte Ihnen gern persönlich antworten. Teilen Sie mir dazu bitte Ihre postalische Anschrift mit.
Meine Mail-Adresse lautet: georg.schirmbeck@bundestag.de
Vielen Dank und beste Grüße
Ihr
Georg Schirmbeck, MdB