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Georg Schirmbeck
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Frage von Andreas L. •

Frage an Georg Schirmbeck von Andreas L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schirmbeck,

ein großes Thema in der Vergangenheit und jetzt ist immer die Kfz-Steuer. Den Medien sind regelmäßig Gedanken von politisch Verantwortlichen zu entnehmen, wie denn die Umstellung der Kfz.Steuer aussehen mag. Da die Anschaffung eines Kfz. für die meisten Bürger eine eher mittel- bis langfristige Sache ist, bei der auch die Besteuerung berücksichtigt wird, habe ich folgende Fragen:

Wann wird die Umstellung der Kfz.-Besteuerung erfolgen?
Wie wird die Steuer dann berechnet - ccm oder CO2-Ausstoß, oder alternativ (Maut statt Steuer)?
Wird es eine Senkung der Steuer für moderne Dieselmotoren geben?
Sind schon Steuersätze bekannt?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Ludewigt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ludgewigt,

ich danke Ihnen für Ihren Fragebeitrag zur geplanten Umstellung der Kfz-Steuer.

Die neuesten Studien zum Klimawandel unterstreichen, dass schnelles und konkretes Handeln erforderlich ist. Die Bundesregierung hat deshalb am 5. Dezember 2007 das „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ mit zahlreichen Maßnahmen beschlossen. Mit diesem Energie- und Klimaprogramm wird es Deutschland gelingen, seinen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren.

Ein wichtiger Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms ist die künftige Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, dass zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer geschaffen werden.

Nunmehr hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 11.Juni 2008 das weitere Vorgehen konkretisiert. Die Koalition schlägt der Föderalismuskommission II vor, die Kfz-Steuer ab 1.Januar 2010 auf den Bund zu übertragen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, eine umweltfreundliche Besteuerung der Kraftfahrzeuge aus einer Hand zu erreichen. Die Länder, denen bislang die Einnahmen aus der Kfz-Steuer zustanden, erhalten als Ausgleich einen Festbetrag in Höhe des bisherigen Aufkommens (2007: 8,9 Mrd. €). Darüber hinaus ist auch vereinbart worden, dass schadstoffarme Neufahrzeuge grundsätzlich nicht höher besteuert und Altfahrzeuge in den ersten Jahren der Reform nicht zusätzlich belastet werden sollen.

Am 18.Juni 2008 hat auch die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Als nächsten Schritt muss von der Föderalismuskommission II jetzt die notwendige Verfassungsänderung auf den Weg gebracht werden. Auch muss der entsprechende Gesetzentwurf der Umstellung der Kfz-Steuer noch durch die zuständigen Ressorts – federführend ist hier das Bundesministerium der Finanzen – erarbeitet werden.

Im weiteren Verfahren werden wir sämtliche Maßnahmen eingehend prüfen und dabei dafür Sorge tragen, dass die Neuregelung der Kfz-Steuer einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne dabei die Bürger in unangemessener Weise zu belasten.

Ich bitte um Verständnis, sehr geehrter Herr Ludgewigt, dass ich Ihnen zum derzeitigen Zeitpunkt keine konkretere Auskunft geben kann.

Mit freundlichen Grüssen,

Georg Schirmbeck, MdB