Frage an Georg Schirmbeck von Werner E. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Schirmbeck,
warum werden in Deutschland immer noch Menschen bestraft für Dinge die Sie nachweislich nicht getan haben?
Ich schreibe hier speziell über Kukuks kinder bzw deren Väter. Ich bin leider einer der Verurteilten. Nach etlichen Gerichtsverhandlungen kommt es mir so vor, das Vater Staat sich den Rücken freihällt um nicht evtl für diese Kinder aufkommen zu müßen. Warum hat die Mutter nicht die Pflicht, den Vater wahrheitsgemäß anzugeben? Warum hat ein Mann nur 2 Jahre nach der Vermutung nicht der Vater zu sein Zeit, gerichtlich gegen die Mutter vorzugehen? Ist ein Kind älter als 2 Jahre geht dies ja schon gar nicht mehr .... wie in meinem Fall! Das Kind war damals 6 Jahre als die Klage eingereicht wurde. Die Mutter behauptete das ich schon immer gewußt hätte, NICHT der Vater zu sein. Da die deutschen Gerichte ja nur der Frau glauben (ich habs schwarz auf weiß) wurde ich verurteilt Unterhalt zu zahlen... Kurze Zeit später wurde die gleiche Frau vom gleichen Gericht, vom gleichen Richter als absolut unglaubwürdig in einem anderen Verfahren dargestellt.... Geht es wirklich nur darum, den deutschen Staat vor dieser Kinderflut zu schützen?
mit freundlichem Gruß
Werner Epple
Sehr geehrter Herr Epple,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Da mir weder Ihre E-Mail-Adresse, noch Ihre Anschrift bekannt sind, war es mir leider nicht möglich, mit Ihnen direkt Kontakt aufzunehmen.
Mir ist nicht ganz verständlich, was Sie mit der „Kinderflut“ meinen, vor der der Staat geschützt werden soll. Erst vor wenigen Wochen hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem legale Vaterschaftstests erleichtert werden sollen. Damit soll es zweifelnden Vätern erleichtert werden, festzustellen, ob ihr Kind tatsächlich von ihnen ist. Der Vater kann nunmehr einen Test beantragen, auch wenn er sich nicht von seinem Kind losgesagt und die Vaterschaft vor Gericht angefochten hat, was bisher Voraussetzung war.
Mit der unlängst durch den BGH gefällten Entscheidung (AZ: XII ZR 144/06 vom 16. April 2008) zum Thema „Kuckuckskinder“ hat der Scheinvater zudem künftig gute Chancen, Regressansprüche gegen den biologischen Vater für geleisteten Unterhalt durchzusetzen. Der mutmaßliche biologische Vater kann mit der Verweigerung eines Vaterschaftstests solche Regressansprüche zukünftig nicht länger verhindern. Sprechen Indizien für die tatsächliche Vaterschaft des Beklagten, muss nun dieser den Gegenbeweis führen, dass er nicht der Erzeuger des Kindes ist. Das war den Beteiligten bisher wegen eines BGH-Urteils von 1993 verwehrt – die Vaterschaft durfte nur in einem eigens dafür vorgesehenen Verfahren ermittelt werden.
Mit seinem Urteil vom 3. Juli 2008 hat das Karlsruher Gericht außerdem festgestellt, dass eine Mutter, die die Nennung des biologischen Vaters verweigert, unter bestimmten Umständen in Beugehaft genommen werden kann
(AZ: I ZB 87/06).
Diese beiden Urteile stellen, zusammen mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Rechte „gehörnter“ Väter dar.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schirmbeck, MdB