Frage an Georg Schirmbeck von Christian S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schirmbeck,
durch Abgeordnetenwatch.de erfuhr ich, dass Sie ablehnend Volksabstimmungen und Volksbegehren auf Bundesebene gegenüber stehen.
Die Haltung kann ich nicht nachvollziehen.
Ein Abgeordneter ist laut Grundgesetz nur seinem Gewissen untergeordnet (nicht mir als Wähler) - was ohnehin so nicht richtig ist, da es in sehr, sehr vielen Fällen einen (dem Grundgesetz fremden) Fraktionszwang gibt.
Als Wähler kann ich aber dieses "Gewissen" vorher nicht prüfen, ich könnte allenfalls nur vermuten, wie der Abgeordnete bei elementaren Entscheidungen, von denen beispielsweise vor der Wahl noch nichts bekannt ist, stimmen wird - was bei Interessenskonflikten jedoch gar nicht mehr geht. Denken Sie an den Kompromiss der großen Koalition nach der Bundestagswahl im Blick auf die Mehrwertsteuererhöhung, eigentlich ein Bruch des Wahlversprechens.
Ich bin also, ohne eine Möglichkeit der Kontrolle, dem Willen des Abgeordneten ausgesetzt, und das für vier Jahre!
Und dann denke ich noch an die noch immer unzureichenden Schutzvorrichtungen gegenüber möglichen Interessenskonflikten bei "Nebentätigkeiten" von Abgeordneten beispielsweise in der Wirtschaft.
Eines noch dazu: Als die Entscheidung zur Einführung des Euros diskutiert wurde, ob es einen Volksentscheid dazu geben sollte, war ich bestürzt, wie von manchen Politikern die Mündigkeit des Bürgers in der elementaren Frage abgesprochen wurde, da die Bürger ja von den Medien gegen die Einführung aufgestachelt werden könnten - also unmündige Entscheidungen treffen würden.
Andererseits soll aber genau dieser Bürger - mündig - einen Abgeordneten seiner Wahl wählen können.
Ist nicht gerade in einer funktionierenden Demokratie (und hier stelle ich unsere Parlamentarische "Demokratie" ohne die Möglichkeit eines Volksentscheids ausdrücklich infrage) ein Volksentscheid / Volksbegehren nicht geradezu notwendig?
Mit freundlichen Grüßen
C. Stokowski
Sehr geehrter Herr Stokowski,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die wesentlichen Eckpunkte des Grundgesetzes 1948/49 formuliert, geprägt von den Erfahrungen der ersten 50 Jahre des 20zigsten Jahrhunderts. Direkte Demokratie wurde von populistischen politischen Kräften missbraucht und war eine der Ursachen für die Entwicklungen in der Weimarer Republik.
Wir sollten auch heute diese geschichtliche Entwicklung kennen und uns davor hüten, in alte Fehler zurückzufallen.
Ich höre auch sehr häufig, dass es im Bundestag einen Fraktionszwang geben soll. Mir persönlich ist dieser Fraktionszwang in den vergangenen 20 Jahren nicht begegnet.
Wenn man über die Veränderung einzelner Steuersätze Volksabstimmungen durchführen könnte, hätte dies zwangsläufig zur Konsequenz, dass der Staat unregierbar würde. Ich habe vor der letzten Bundestagswahl deutlich darauf hingewiesen, dass der Bundeshaushalt ohne eine Mehrwertsteuererhöhung nicht finanzierbar wäre. Ich habe also mein Wort nicht gebrochen, sondern den Bürgern reinen Wein eingeschenkt. Dies kann man bei der diesjährigen Wahl durchaus positiv honorieren.
Ich stehe den Bürgerinnen und Bürgern des Osnabrücker Landes nicht nur vor Wahlen sondern quasi immer für Gespräche zur Verfügung. Machen Sie den Test und vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Termin. Heute und auch zukünftig.
Herzliche Grüße
Ihr
Georg Schirmbeck, MdB