Frage von Sharon S. • 11.06.2020
Antwort von Georg Maier SPD • 31.07.2024
Sexualstraften sind verabscheuungswürdige Verbrechen, die der Staat konsequent zu ahnden hat.
Sexualstraften sind verabscheuungswürdige Verbrechen, die der Staat konsequent zu ahnden hat.
Sie können also auch weiterhin und ohne im Besitz eines bundeseinheitlichen Presseausweises zu sein, völlig unbeschadet nebenberuflich als Journalist tätig sein.