Frage an Georg Kippels von Wolfgang P. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Bitte erläutern Sie mir, warum Sie am 4. März bei der Abstimmung zur "Aufnahme besonders schutzbedürftiger Geflüchteter aus den griechischen Lagern" gegen den Antrag gestimmt haben!
Sehr geehrter Herr P.,
In dem debattierten Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen am 4. März steht viel Richtiges und wir sind und waren uns unserer Verantwortung stets bewusst.
Deutschland hat in den vergangenen Jahren so vielen Menschen in Not geholfen und sie aufgenommen wie kein anderes Land in Europa. Das war nur möglich mit dem großartigen ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Das ist unser aller Selbstverständnis. Spätestens seit 2015 wissen wir aber auch, dass wir reguläre Zuwanderung aussteuern und begrenzen müssen, um unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Diese Balance zu finden, zwischen sicheren Grenzen und unserer humanitären Verantwortung, bleibt eine Daueraufgabe.
Der Koalitionsausschuss hat deshalb beschlossen, Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage der Flüchtlingskinder auf den griechischen Inseln zu unterstützen. Deutschland hat auf europäischer Ebene über die Aufnahme unbegleiteter oder erkrankter Kinder, bei denen es sich überwiegend um Mädchen handelt, mit seinen Partnern intensive Verhandlungen geführt. Dies musste zwingend in enger Absprache mit unseren europäischen Partnerländern geschehen. Der Grünen-Antrag griff hier zu kurz. Deshalb haben die Koalitionsspitzen am 8. März im Rahmen einer europäischen Koalition der Willigen alle notwendigen Maßnahmen im Konsens auf den Weg gebracht, um unseren Anteil zur Linderung des Leids der besonders Schutzbedürftigen in den Flüchtlingslagern in Griechenland zu leisten und unserer humanitären Aufgabe gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels, MdB