Frage von Guido L. • 18.04.2020
Antwort von Georg Eisenreich CSU • 24.07.2020
(...) Die Kontrolle der Corona-Maßnahmen obliegt den bayerischen Verwaltungsgerichten (...)
(...) Die Kontrolle der Corona-Maßnahmen obliegt den bayerischen Verwaltungsgerichten (...)
Eine Impfpflicht wird bei besonders ansteckenden Krankheiten, die Leben und Gesundheit anderer Menschen schwer gefährden, als zulässig erachtet.